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15. Dezember 2004
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1. November 2008
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1. August 2023
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Wird eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers. Die notarielle Aufnahme oder Beglaubigung der Erklärung kann auch mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e und 40a des Beurkundungsgesetzes erfolgen.
(2) Zur Übernahme eines Geschäftsanteils können von der Gesellschaft die bisherigen Gesellschafter oder andere Personen, welche durch die Übernahme ihren Beitritt zu der Gesellschaft erklären, zugelassen werden. Im letzteren Fall sind außer dem Nennbetrag des Geschäftsanteils auch sonstige Leistungen, zu welchen der Beitretende nach dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein soll, in der in Absatz 1 bezeichneten Urkunde ersichtlich zu machen.
(3) Wird von einem der Gesellschaft bereits angehörenden Gesellschafter ein Geschäftsanteil an dem erhöhten Kapital übernommen, so erwirbt derselbe einen weiteren Geschäftsanteil.
(4) Die Bestimmungen in § 5 Abs. 2 und 3 über die Nennbeträge der Geschäftsanteile sowie die Bestimmungen in § 19 Abs. 6 über die Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft auf Leistung der Einlagen sind auch hinsichtlich der an dem erhöhten Kapital übernommenen Geschäftsanteile anzuwenden.
Fachbeiträge • 60
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 37 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 28. Februar 2008
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 40 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 10. September 2001
- 3. Beurkundung im Recht der GmbH und der AGEingeschränkter ZugriffM.Grossmann · www.seitzpartner.de · 12. Dezember 2024
- 4. Kapitalerhöhung GmbH: Stammkapital, genehmigtes Kapital, GesellschaftsmittelEingeschränkter ZugriffAris Sinani · www.juhn.com · 22. Oktober 2020
- 5. Neue Formerfordernisse bei der Gewährung von Wandeldarlehen?Eingeschränkter ZugriffYpog · www.ypog.law · 14. November 2022
- 6. Beglaubigung statt Beurkundung? Neue Unsicherheit bei WandeldarlehenEingeschränkter ZugriffYpog · www.ypog.law · 24. Februar 2026
- 7. Verschmelzung statt Liquidation eine Firmenbestattung mit RisikenEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 23. Januar 2019
- 8. So gelingt eine Änderung des (GmbH-)GesellschaftsvertragsEingeschränkter Zugriffwww.bms-rechtsanwaelte.de · 8. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020
- 2. 20/1672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 3. 21/4782 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher BenachteiligungBundestag Drucksachen · 18. März 2026