(1) Im Fall verzögerter Einzahlung kann an den säumigen Gesellschafter eine erneute Aufforderung zur Zahlung binnen einer zu bestimmenden Nachfrist unter Androhung seines Ausschlusses mit dem Geschäftsanteil, auf welchen die Zahlung zu erfolgen hat, erlassen werden. Die Aufforderung erfolgt mittels eingeschriebenen Briefes. Die Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen.
(2) Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der säumige Gesellschafter seines Geschäftsanteils und der geleisteten Teilzahlungen zugunsten der Gesellschaft verlustig zu erklären. Die Erklärung erfolgt mittels eingeschriebenen Briefes.
(3) Wegen des Ausfalls, welchen die Gesellschaft an dem rückständigen Betrag oder den später auf den Geschäftsanteil eingeforderten Beträgen der Stammeinlage erleidet, bleibt ihr der ausgeschlossene Gesellschafter verhaftet.
Fachbeiträge • 201
- 1. News & FachbeiträgeEingeschränkter Zugriffwww.fgvw.de · 12. August 2024
- 2. Gesellschafterstreit in der GmbH: Muss es immer die Einziehung des Geschäftsanteils sein oder reicht eine Kaduzierung?Eingeschränkter ZugriffAnn-Kathrin Rosebock · www.aurantia.de · 12. Mai 2026
- 3. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 40 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 10. September 2001
- 4. News & FachbeiträgeEingeschränkter Zugriffwww.fgvw.de · 26. September 2024
- 5. Ausschluss eines Gesellschafters wegen Nichtzahlung seiner EinlageEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 9. Oktober 2025
- 6. Eintragung der GbR in die GmbH-Gesellschafterliste nach MoPeGEingeschränkter ZugriffChristopher Semtner · www.schomerus.de · 8. April 2024
- 7. Eintragung der GbR in die GmbH-Gesellschafterliste nach MoPeGEingeschränkter ZugriffChristopher Semtner · www.schomerus.de · 8. April 2024
- 8. Das Recht der GmbH Teil 3 KapitalEingeschränkter ZugriffChristoph Lattreuter · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024