(1) Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen, es sei denn, dass
- 1.
- es sich bei den Zuwendungen oder Werbegaben um Gegenstände von geringem Wert, die durch eine dauerhafte und deutlich sichtbare Bezeichnung des Werbenden oder des beworbenen Produktes oder beider gekennzeichnet sind, oder um geringwertige Kleinigkeiten handelt; Zuwendungen oder Werbegaben sind für Arzneimittel unzulässig, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die auf Grund des Arzneimittelgesetzes oder des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten;
- 2.
- die Zuwendungen oder Werbegaben in
- a)
- einem bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrag oder
- b)
- einer bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Menge gleicher Ware gewährt werden;
- 3.
- die Zuwendungen oder Werbegaben nur in handelsüblichem Zubehör zur Ware oder in handelsüblichen Nebenleistungen bestehen; als handelsüblich gilt insbesondere eine im Hinblick auf den Wert der Ware oder Leistung angemessene teilweise oder vollständige Erstattung oder Übernahme von Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs, die im Zusammenhang mit dem Besuch des Geschäftslokals oder des Orts der Erbringung der Leistung aufgewendet werden darf;
- 4.
- die Zuwendungen oder Werbegaben in der Erteilung von Auskünften oder Ratschlägen bestehen oder
- 5.
- es sich um unentgeltlich an Verbraucherinnen und Verbraucher abzugebende Zeitschriften handelt, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Kundenwerbung und den Interessen der verteilenden Person dienen, durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind (Kundenzeitschriften).
(2) Absatz 1 gilt nicht für Zuwendungen im Rahmen ausschließlich berufsbezogener wissenschaftlicher Veranstaltungen, sofern diese einen vertretbaren Rahmen nicht überschreiten, insbesondere in bezug auf den wissenschaftlichen Zweck der Veranstaltung von untergeordneter Bedeutung sind und sich nicht auf andere als im Gesundheitswesen tätige Personen erstrecken.
(3) Es ist unzulässig, für die Entnahme oder sonstige Beschaffung von Blut-, Plasma- oder Gewebespenden zur Herstellung von Blut- und Gewebeprodukten und anderen Produkten zur Anwendung bei Menschen mit der Zahlung einer finanziellen Zuwendung oder Aufwandsentschädigung zu werben.
Fachbeiträge • 394
- 1. Bonussystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel unzulässigEingeschränkter ZugriffAvantcore Rechtsanwälte Partnerschaft Mbb · www.avantcore.de · 14. Mai 2008
- 2. Healthcare Compliance und § 299a StGBEingeschränkter Zugriffhttps://www.strafrecht-lb.de/blog/ · 15. April 2026
- 3. AvantcoreEingeschränkter ZugriffSbdsam · www.avantcore.de · 12. Dezember 2024
- 4. Wertgrenze 1 Euro Medizinprodukte 2025Eingeschränkter ZugriffDr. Matthias Hesshaus · www.avantcore.de · 28. Juli 2025
- 5. AvantcoreEingeschränkter ZugriffSbdsam · www.avantcore.de · 12. Dezember 2024
- 6. Heilmittel, Medizinprodukte und UWGEingeschränkter ZugriffAndreas Böhm, Ll.M., Ra, Fa, Dipl.-Kfm · www.boehmanwaltskanzlei.de · 24. Oktober 2008
- 7. Kein kostenloser Eignungscheck in der AugenklinikEingeschränkter ZugriffRedaktion · www.wettbewerbszentrale.de · 8. Dezember 2016
- 8. Apotheken-Boni bei Rezepteinlösung: BGH wird am 6. Juni seine Entscheidung verkündenEingeschränkter ZugriffRedaktion · www.wettbewerbszentrale.de · 28. März 2019
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/4695 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4315 - Bekämpfung von Korruption im GesundheitswesenBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2018
- 2. 19/13438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 3. 19/21732 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-ApothekenBundestag Drucksachen · 19. August 2020
- 4. 19/23775 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/21732 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken b) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/8277 - Flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sichern und ausbauen, Wettbewerb stärken - Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten, Zustellung durch Boten zukünftig nicht nur im Einzelfall erlauben c) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22194 - Apotheken - Botendienste sichern und ausbauen d) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18931 - Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln gewährleisten - Produktion in Europa stärken e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/9462 - Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erhalten - Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten f) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/9699 - Sicherung einer patientennahen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung durch ApothekenBundestag Drucksachen · 28. Oktober 2020
- 5. 19/21827 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21543 - Zuwendungen von pharmazeutischen Unternehmen an Ärztinnen und ÄrzteBundestag Drucksachen · 25. August 2020
- 6. 21/1141 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/938 - Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, regulatorische Herausforderungen und möglicher Einfluss internationaler Plattformen auf die nationale und europäische GesundheitspolitikBundestag Drucksachen · 4. August 2025