(1) § 28 Absatz 1 bis 3 gilt nicht für Zeiten einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit. Dies gilt auch für Zeiten, die vor einer solchen Tätigkeit zurückgelegt worden sind. Satz 1 gilt auch für Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch für Zeiten einer Tätigkeit, die auf Grund einer besonderen persönlichen Nähe zum System der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik übertragen war. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird insbesondere widerlegbar vermutet, wenn der Beamte oder Soldat
- 1.
- vor oder bei Übertragung der Tätigkeit eine hauptamtliche oder hervorgehobene ehrenamtliche Funktion in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Freien Deutschen Jugend oder einer vergleichbaren systemunterstützenden Partei oder Organisation innehatte oder
- 2.
- als mittlere oder obere Führungskraft in zentralen Staatsorganen, als obere Führungskraft beim Rat eines Bezirkes, als Vorsitzender des Rates eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt oder in einer vergleichbaren Funktion tätig war oder
- 3.
- hauptamtlich Lehrender an den Bildungseinrichtungen der staatstragenden Parteien oder einer Massen- oder gesellschaftlichen Organisation war oder
- 4.
- Absolvent der Akademie für Staat und Recht oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung war.
Fußnote
§ 30 Abs. 1 Satz 2: Mit dem GG vereinbar gem. BVerfGE v. 4.4.2001 I 1592 - 2 BvL 7/98 -
Fachbeiträge • 5
- 1. Geringere Ruhestandsbezüge wegen besonderer persönlicher Nähe zum System der DDREingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 2. Februar 2017
- 2. Geringere Ruhestandsbezüge wegen besonderer persönlicher Nähe zum System der DDREingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 8. Februar 2017
- 3. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. Dezember 2024
- 4. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Oktober 2024
- 5. BeamtenversorgungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/12857 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12699 - Kürzung des erdienten Ruhegehalts für Bundesbeamtinnen und -beamte mit Vordienstzeiten aus der Deutschen Demokratischen RepublikBundestag Drucksachen · 22. Juni 2017
- 2. 18/12699 - Kleine Anfrage: Kürzung des erdienten Ruhegehalts für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte mit Vordienstzeiten aus der Deutschen Demokratischen RepublikBundestag Drucksachen · 8. Juni 2017
- 3. 19/14425 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13396 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz - BesStMG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/13519 - Für einen modernen und attraktiven Öffentlichen DienstBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2019
- 4. 19/9822 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. April 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. Mai 2019
- 5. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 6. 20/14438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG)Bundestag Drucksachen · 8. Januar 2025