(1) Beamten des Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei werden die Ausrüstung und die Dienstkleidung unentgeltlich bereitgestellt. Abweichend hiervon kann das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bestimmen, dass Beamte des gehobenen und des höheren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei Dienstkleidung, die nicht zur Einsatz- und Arbeitsausstattung gehört, selbst zu beschaffen haben. Ihnen wird für die zu beschaffende Dienstkleidung ein einmaliger Bekleidungszuschuss und für deren besondere Abnutzung eine Entschädigung gewährt. Der Zuschuss und die Entschädigung nach Satz 3 sollen an eine vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bestimmte Kleiderkasse geleistet werden. Das Nähere zu den Sätzen 2 bis 4 regelt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat durch allgemeine Verwaltungsvorschrift. Die Sätze 1 bis 4 gelten für Verwaltungsbeamte der Bundespolizei, soweit sie zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet werden, entsprechend.
(2) Den Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag wird Heilfürsorge gewährt. Dies gilt auch
- 1.
- während der Inanspruchnahme von Elternzeit und während der Zeit einer Beurlaubung nach § 92 Absatz 1 oder § 92b Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes, sofern die Beamten nicht nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch familienversichert sind, sowie
- 2.
- in den Fällen des § 26 Absatz 3 der Sonderurlaubsverordnung.
(3) Für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, die auf Grund dienstlicher Verpflichtung in Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird die Unterkunft unentgeltlich bereitgestellt.
Fachbeiträge • 8
- 1. Künstliche Befruchtung als truppenärztliche VersorgungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. Dezember 2013
- 2. PolizeibeamterEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. September 2026
- 3. HeilfürsorgeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. November 2013
- 4. Heilfürsorge für PolizeivollzugsbeamteEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. September 2012
- 5. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. Februar 2019
- 6. BVerwG 5 C 29.12, Urteil vom 10. Oktober 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 5 C 33.12, Urteil vom 12. September 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. Verfahrensinformation zu 5 C 29.12Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/13396 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 2. 19/17175 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Februar 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Februar 2020
- 3. 19/28677 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)Bundestag Drucksachen · 19. April 2021