Als zertifizierter Mediator darf sich auch bezeichnen, wer
- 1.
- im Ausland eine Ausbildung zum Mediator im Umfang von mindestens 90 Zeitstunden abgeschlossen hat und
- 2.
- anschließend als Mediator oder Co-Mediator mindestens vier Mediationen durchgeführt hat.
Fachbeiträge • 2
- 1. BMJV: Transparenz und Qualitätssicherung in der MediationEingeschränkter ZugriffBettina Janssen · www.bettina-janssen.de · 29. Oktober 2019
- 2. Evaluation der ZertifiziertenEingeschränkter ZugriffBettina Janssen · www.bettina-janssen.de · 13. August 2019
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/23936 - Antrag: Mediation stärkenBundestag Drucksachen · 3. November 2020