(1) Als zertifizierter Mediator darf sich nur bezeichnen, wer eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator abgeschlossen hat und über die nach Absatz 6 ausgestellte Bescheinigung verfügt.
(2) Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator setzt sich zusammen aus einem Ausbildungslehrgang und fünf supervidierten Mediationen, die der Ausbildungsteilnehmende jeweils als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt hat.
(3) Der Ausbildungslehrgang muss die in der Anlage aufgeführten Inhalte vermitteln und auch praktische Übungen und Rollenspiele umfassen.
(4) Der Umfang des Ausbildungslehrgangs beträgt mindestens 130 Präsenzzeitstunden. Die jeweiligen Inhalte des Ausbildungslehrgangs müssen mindestens die in Spalte III der Anlage aufgeführten Zeitstunden umfassen. Bis zu vierzig Prozent der Präsenzzeitstunden können in virtueller Form durchgeführt werden, sofern neben der Anwesenheitsprüfung auch die Möglichkeit der persönlichen Interaktion der Lehrkräfte mit den Ausbildungsteilnehmenden sowie der Ausbildungsteilnehmenden untereinander sichergestellt ist.
(5) Ausbildungsteilnehmende müssen die fünf supervidierten Mediationen spätestens drei Jahre nach Beendigung des Ausbildungslehrgangs durchgeführt haben. Die Supervisionen sind vom jeweiligen Supervisor zu bestätigen.
(6) Über den Abschluss der Ausbildung ist von der Ausbildungseinrichtung eine Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung darf erst ausgestellt werden, wenn der Ausbildungslehrgang beendet ist und die fünf supervidierten Mediationen bestätigt sind. Die Bescheinigung muss enthalten:
- 1.
- Name, Vornamen und Geburtsdatum der Absolventin oder des Absolventen,
- 2.
- Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung,
- 3.
- Datum und Ort der Ausbildung,
- 4.
- gemäß Anlage vermittelte Inhalte des Ausbildungslehrgangs und die jeweils darauf verwendeten Zeitstunden,
- 5.
- Datum und Ort der durchgeführten Supervisionen,
- 6.
- Name und Anschrift des Supervisors sowie
- 7.
- anonymisierte Angaben zu in den Supervisionen besprochenen Mediationen.
Fachbeiträge • 15
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Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/13178 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der MediatorenBundestag Drucksachen · 20. Juli 2017
- 2. 19/14014 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13672 - Modernisierung der außergerichtlichen StreitbeilegungBundestag Drucksachen · 15. Oktober 2019
- 3. 19/13375 - Kleine Anfrage: Transparenz und Qualitätssicherung in der MediationBundestag Drucksachen · 20. September 2019
- 4. 19/13854 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13375 - Transparenz und Qualitätssicherung in der MediationBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019