(1) Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind.
(2) Unbeschadet des Absatzes 1 hat jedes Mitglied des Personalrats während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet anerkannt sind. Beschäftigte, die erstmals das Amt eines Personalratsmitglieds übernehmen und nicht zuvor Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen oder ‑vertreter gewesen sind, haben einen Anspruch nach Satz 1 für insgesamt vier Wochen.
Fachbeiträge • 2
- 1. FAQ zum ver.di-BildungsprogrammEingeschränkter Zugriffwww.verdi.de · 23. September 2025
- 2. Reisekosten zum Personalratsbüro für freigestellte Personalratsmitglieder, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 28.11.2012, Az. 6 P 3.12Eingeschränkter ZugriffVon Robert Hotstegs · www.hotstegs-recht.de · 21. Januar 2013
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/19036 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/18696 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des BundespersonalvertretungsgesetzesBundestag Drucksachen · 6. Mai 2020
- 2. 19/18696 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des BundespersonalvertretungsgesetzesBundestag Drucksachen · 21. April 2020
- 3. 20/13951 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 4. 21/1889 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 29. September 2025