(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beschäftigten, die nach dem für die Dienststelle maßgebenden Tarifvertrag oder nach der Dienstordnung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, die als übertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden,
- 2.
- Arbeitstage die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage,
- 3.
- Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten, die nach den jeweils für sie geltenden Beamtengesetzen Beamtinnen und Beamte sind,
- 4.
- Behörden der Mittelstufe die der obersten Dienstbehörde im Sinne dieses Gesetzes unmittelbar nachgeordneten Behörden, denen andere Dienststellen nachgeordnet sind,
- 5.
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorbehaltlich des Absatzes 2 die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowie Richterinnen und Richter, die an eine der in § 1 Absatz 1 genannten Verwaltungen oder zur Wahrnehmung einer nichtrichterlichen Tätigkeit an ein Gericht des Bundes abgeordnet sind,
- 6.
- Dienststellen vorbehaltlich des § 6 die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betriebe der in § 1 Absatz 1 genannten Verwaltungen sowie die Gerichte,
- 7.
- Personalvertretungen die Personalräte, die Stufenvertretungen und die Gesamtpersonalräte.
(2) Als Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht Personen,
- 1.
- deren Beschäftigung überwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist oder
- 2.
- die überwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung oder Erziehung beschäftigt werden.
Fachbeiträge • 7
- 1. BVerwG 6 P 16.08, Beschluss vom 14. Dezember 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 6 PB 14.12, Beschluss vom 20. November 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 6 P 7.08, Beschluss vom 26. November 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 5 P 12.14, Beschluss vom 22. September 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 6 PB 27.13, Beschluss vom 11. Oktober 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 6 PB 17.12, Beschluss vom 18. Januar 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. Wahl beim BND ungültigEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 27. August 2025