(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden.
(2) Die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine Zustimmung. Der Personalrat kann verlangen, dass die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle die beabsichtigte Maßnahme begründet; die Begründung hat außer in Personalangelegenheiten schriftlich oder elektronisch zu erfolgen.
(3) Der Beschluss des Personalrats über die beantragte Zustimmung ist der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle innerhalb von zehn Arbeitstagen mitzuteilen. In dringenden Fällen kann die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle diese Frist auf drei Arbeitstage abkürzen. Der Personalrat und die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle können im Einzelfall oder für die Dauer der Amtszeit des Personalrats schriftlich oder elektronisch von Satz 1 abweichende Fristen vereinbaren. Die Maßnahme gilt als gebilligt, wenn nicht der Personalrat fristgerecht die Zustimmung unter Angabe der Gründe schriftlich oder elektronisch verweigert. Soweit dabei Beschwerden oder Behauptungen tatsächlicher Art vorgetragen werden, die für einen Beschäftigten ungünstig sind oder ihm nachteilig werden können, hat die Dienststelle dem Beschäftigten Gelegenheit zur Äußerung zu geben; die Äußerung ist aktenkundig zu machen.
Fachbeiträge • 13
- 1. Sterben auf Raten: Personalmangel im Dienstleistungssektor - was Betriebe tun könnenEingeschränkter Zugriffwww.verdi.de · 13. Oktober 2025
- 2. Sterben auf Raten: Personalmangel im Dienstleistungssektor - was Betriebe tun könnenEingeschränkter Zugriffwww.verdi.de · 13. Oktober 2025
- 3. Zustimmungsfiktion nur bei vollständiger Unterrichtung des PersonalratsEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 14. November 2023
- 4. Mitbestimmung des Personalrats bei Überstunden und Mehrarbeit: Das müssen Personalräte beachtenEingeschränkter Zugriffwww.dbwv.de · 14. Juli 2026
- 5. Fristgerechte Zustellung an die ArbeitnehmervertretungEingeschränkter ZugriffIgirbinger · www.es-law.de · 7. Februar 2025
- 6. Dienststellenleitung muss Zuständigkeit selbst prüfenEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 25. August 2026
- 7. PersonalvertretungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. November 2024
- 8. ArbeitsschutzEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. Mai 2024
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/27558 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/27046 - Homeoffice in Jobcentern und den Dienststellen der Agenturen für Arbeit in der Corona-PandemieBundestag Drucksachen · 15. März 2021
- 2. 19/26820 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des BundespersonalvertretungsgesetzesBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 3. 20/12197 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)Bundestag Drucksachen · 8. Juli 2024