Der Träger ist verpflichtet, den Antrag auf Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beginn der Dienstzeit für alle Entwicklungshelfer zu stellen, welche die dort genannten Voraussetzungen erfüllen und nicht auf Grund des § 18 Abs. 3 des Einkommensgrenzen-Erhöhungsgesetzes vom 13. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 437) oder des Artikels 2 § 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes in den jeweils geltenden Fassungen von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung befreit sind. Entwicklungshelfern, für die der Antrag auf Versicherung nach Satz 1 nicht zu stellen ist und die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einer von der Versicherungspflicht befreienden Versicherung bei einem öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen versichert sind, hat der Träger Beitragszuschüsse zu diesen Versicherungen in Höhe der Beiträge, die er im Falle der Pflichtversicherung auf Antrag zu entrichten hätte, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlich geleisteten Beiträge, zu gewähren. Die Verpflichtung des Trägers nach den Sätzen 1 und 2 entfällt, wenn den Entwicklungshelfern eine Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen gewährleistet ist.
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 6/2916 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz - RRG)Bundestag Drucksachen · 8. Dezember 1971
- 2. 6/3767 - Schriftlicher Bericht: über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz - RRG) - Drucksache VI/2916, zu VI/2916 - über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige - Drucksache VI/2153 - über den von den Abgeordneten Katzer, Strauß, Geisenhofer, Varelmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Alterssicherung für Frauen und Kleinstrentner - Drucksache VI/2584 - über den von den Abgeordneten Katzer, Dr. Götz, Ruf und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente (Rentenniveau-Sicherungsgesetz - RSG) - Drucksache VI/3325 - über den Bericht der Bundesregierung zu Fragen der Rentenversicherung (Rentenversicherungsbericht) - Drucksache VI/1126 - über den von den Abgeordneten Katzer, Dr. Götz, Ruf und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz - 15. RAG) - Drucksache VI/2585 - über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz - 15. RAG) - Drucksache VI/3214 - über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz - 15. RAG) - Drucksache VI/3448 - über den Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1972) und Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 - Drucksache VI/3254 -Bundestag Drucksachen · 13. September 1972