(1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, die Nikotin enthalten, dürfen nach Maßgabe des Satzes 2 nur in den Verkehr gebracht werden, wenn
- 1.
- Nachfüllbehälter ein Volumen von höchstens 10 Millilitern haben,
- 2.
- elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2 Millilitern haben.
(2) Elektronische Zigaretten, die Nikotin enthalten, dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Nikotindosis unter normalen Gebrauchsbedingungen auf einem gleichmäßigen Niveau abgegeben wird.
(3) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sind und über einen Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung verfügen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden oder zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter
- 1.
- technische Anforderungen an die Kinder-, Manipulations-, Bruch- und Auslaufsicherheit festzulegen,
- 2.
- Anforderungen an eine auslauffreie Nachfüllung festzulegen.
Fachbeiträge • 8
- 1. 5 Dinge, die Unternehmer zum Handel mit E-Zigaretten wissen müssenEingeschränkter ZugriffHauke C. Wehrmann · www.lhr-law.de · 23. April 2019
- 2. Was ändert sich zum 01.01.2021 im Tabakerzeugnisgesetz?Eingeschränkter ZugriffKevin Heitmeier · www.lhr-law.de · 1. Januar 2021
- 3. Tabakrecht und E-ZigarettenEingeschränkter ZugriffHauke C. Wehrmann · www.lhr-law.de · 26. März 2019
- 4. Rechtsprechungsreport Produktrecht Januar 2025Eingeschränkter ZugriffFranßen & Nusser Rechtsanwälte Partgmbb · www.fn.legal · 10. Januar 2025
- 5. Handlungsanleitung: E-Zigaretten und Liquids verkaufen!Eingeschränkter ZugriffPhil Salewski · www.it-recht-kanzlei.de · 21. Januar 2025
- 6. Werbebeschränkungen für E-Zigaretten & Liquids im Online-HandelEingeschränkter ZugriffJan Lennart Müller · www.it-recht-kanzlei.de · 22. Januar 2025
- 7. Welches Gesetz sollte ein Verbot regeln?Eingeschränkter ZugriffDr. Carsten Bringmann · www.lto.de · 30. Juni 2026
- 8. Tabakrecht: Vorgaben zur Größe von Nachfüllbehältern für Liquids im WettbewerbsrechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 27. Februar 2018
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/4421 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. September 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. September 2018
- 2. 19/19495 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des TabakerzeugnisgesetzesBundestag Drucksachen · 26. Mai 2020