Bei den in § 2 Nummer 1 und 2 genannten Einrichtungen werden für die Prüfungsteilnehmenden, soweit die Merkmale nicht bereits nach § 3 Absatz 1 erhoben werden, folgende Erhebungsmerkmale semesterweise nach Abschluss des Prüfungsverfahrens erfasst:
- 1.
- Bezeichnung der Hochschule;
- 2.
- Geschlecht;
- 3.
- Geburtsmonat und -jahr;
- 4.
- Staatsangehörigkeit;
- 5.
- Art und Fachrichtung der abgeschlossenen Prüfung;
- 6.
- Monat und Jahr des Prüfungsabschlusses;
- 7.
- Fachsemesterzahl beim Prüfungsabschluss;
- 8.
- Prüfungserfolg und Gesamtnote;
- 9.
- bei Promotionsabsolventinnen und Promotionsabsolventen zusätzlich die Art der Promotion;
- 10.
- Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte (ECTS: Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen);
- 11.
- Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte auf Grund außerhalb der Hochschule erworbener beruflicher Qualifikationen;
- 12.
- Anzahl der im Ausland erworbenen ECTS-Punkte, die an der jeweiligen Hochschule in Deutschland für den Studiengang anerkannt werden;
- 13.
- für studienbezogene Auslandsaufenthalte jeweils Art des Aufenthalts; Dauer des Aufenthalts in Monaten; Staat des Aufenthalts sowie Art des Mobilitätsprogramms.
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 7/1751 - Unterrichtung: Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik an die gesetzgebenden Körperschaften nach § 21 Abs. 2 des Gesetzes über eine Bundesstatistik für das HochschulwesenBundestag Drucksachen · 1. März 1974
- 2. 7/2098 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (2. BAföGÄndG)Bundestag Drucksachen · 14. Mai 1974
- 3. 8/1451 - Unterrichtung: 3. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik nach § 21 Abs. 2 des Gesetzes über eine Bundesstatistik für das Hochschulwesen vom 31. August 1971Bundestag Drucksachen · 24. Januar 1978
- 4. 7/4636 - Unterrichtung: 2. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik an die gesetzgebenden Körperschaften nach § 21 Abs. 2 des Gesetzes über eine Bundesstatistik für das Hochschulwesen vom 31. August 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1473)Bundestag Drucksachen · 23. Januar 1976
- 5. 9/1296 - Unterrichtung: 5. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Berichtszeitraum 1980/81Bundestag Drucksachen · 28. Januar 1982
- 6. 10/987 - Unterrichtung: 6. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Berichtszeitraum 1982/83Bundestag Drucksachen · 9. Februar 1984
- 7. 10/5114 - Unterrichtung: 7. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Berichtszeitraum 1984/85Bundestag Drucksachen · 27. Februar 1986
- 8. 11/1993 - Unterrichtung: 8. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Berichtszeitraum 1986/87Bundestag Drucksachen · 11. März 1988