Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2002
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1. April 2005
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1. November 2013
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19. Juli 2024
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2. Februar 2026
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(1) Die mündliche Verhandlung kann in geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen als Videoverhandlung stattfinden. Eine mündliche Verhandlung findet als Videoverhandlung statt, wenn an ihr mindestens ein Verfahrensbeteiligter oder mindestens ein Mitglied des Gerichts per Bild- und Tonübertragung teilnimmt. Verfahrensbeteiligte nach dieser Vorschrift sind die Parteien und Nebenintervenienten, ihre Bevollmächtigten sowie Vertreter und Beistände.
(2) Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung für einen Verfahrensbeteiligten, mehrere oder alle Verfahrensbeteiligte gestatten oder anordnen. Gegen eine Anordnung kann der Adressat innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Hierauf weist der Vorsitzende mit der Anordnung hin.
(3) Beantragt ein Verfahrensbeteiligter seine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung, soll der Vorsitzende ihm diese unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 gestatten. Die Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme per Bild- und Tonübertragung ist kurz zu begründen.
(4) Wird der Einspruch nach Absatz 2 Satz 2 fristgerecht eingelegt, so hebt der Vorsitzende die Anordnung für alle Verfahrensbeteiligten auf, gegenüber denen eine Anordnung erfolgt ist. In diesem Fall soll der Vorsitzende den Verfahrensbeteiligten, die keinen Einspruch eingelegt haben, die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten. Das Antragsrecht nach Absatz 3 Satz 1 bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus. Er kann anderen Mitgliedern des Gerichts bei Vorliegen erheblicher Gründe gestatten, an der mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung teilzunehmen.
(6) Den Verfahrensbeteiligten und Dritten ist es untersagt, die Videoverhandlung aufzuzeichnen. Hierauf sind sie zu Beginn der Verhandlung hinzuweisen. Die Videoverhandlung kann für die Zwecke des § 160a ganz oder teilweise aufgezeichnet werden. Über Beginn und Ende der Aufzeichnung sind die Verfahrensbeteiligten zu informieren.
(7) Entscheidungen nach dieser Vorschrift sind unanfechtbar. Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt.
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Öffentliche Quellen • 32
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- 2. 19/19120 - Antrag: Auswirkungen des Coronavirus auf die Justiz - Virtuelle Gerichtsverhandlungen ermöglichenBundestag Drucksachen · 12. Mai 2020
- 3. 19/18711 - Antrag: Klare und transparente Kriterien für eine differenzierte ÖffnungsstrategieBundestag Drucksachen · 21. April 2020
- 4. 19/18966 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)Bundestag Drucksachen · 5. Mai 2020
- 5. 19/19204 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/18966 - Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Frank Magnitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/19017 - Stärkung des Sozialstaates und Soforthilfen für Mieter und Wohnungswirtschaft c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18672 - Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie sichern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Fabio De Masi, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/18686 - Kurzarbeitergeld erhöhen - Kosten der Krise nicht einseitig Beschäftigten zumuten e) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/18945 - Sozialen Schutz auch während der COVID-19-Pandemie umfassend gewährleisten f) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/18704 - Kurzarbeitergeld Plus einführen g) zu dem Antrag der Abgeordneten Sven Lehmann, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18705 - Mit einem Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum sichern h) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Anja Hajduk, Filiz Polat, weiterer Abgeordneter und der der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18939 - Allen wohnungslosen Menschen schnell und unbürokratisch helfenBundestag Drucksachen · 13. Mai 2020
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