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1. Januar 2002
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1. August 2002
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1. Juni 2007
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1. Juli 2008
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1. September 2009
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
(2) Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich als Beteiligte für die Nichtzulassungsbeschwerde durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.
(3) Diese Vorschriften sind auf das Verfahren vor einem beauftragten oder ersuchten Richter sowie auf Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, nicht anzuwenden.
(4) Ein Rechtsanwalt, der nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 zur Vertretung berechtigt ist, kann sich selbst vertreten.
Fachbeiträge • 420
- 1. Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde - und die GegenvorstellungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 13. März 2019
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- 6. Anwalt muss Berufungsbegründung eigenverantwortlich prüfenEingeschränkter ZugriffHenning Schaum · www.ssw-rechtsanwaelte.de · 24. März 2021
- 7. BGH, Bechluss vom 14. März 2017, VI ZB 34/16Eingeschränkter ZugriffHenning Schaum · www.ssw-rechtsanwaelte.de · 5. Mai 2017
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Öffentliche Quellen • 8
- 1. 20/13257 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des SchiedsverfahrensrechtsBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2024
- 2. 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenBundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 3. 20/11307 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes - Drucksache 20/10942 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 4. 20/10942 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-MusterverfahrensgesetzesBundestag Drucksachen · 8. April 2024
- 5. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026
- 6. 21/4297 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des ProdukthaftungsrechtsBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026
- 7. 21/3854 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des BußgeldverfahrensBundestag Drucksachen · 28. Januar 2026
- 8. 21/3737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 21. Januar 2026