Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
1. August 2002
1. August 2002
>
Version
1. Juni 2007
1. Juni 2007
>
Version
1. Juli 2008
1. Juli 2008
>
Version
1. September 2009
1. September 2009
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
(2) Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich als Beteiligte für die Nichtzulassungsbeschwerde durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.
(3) Diese Vorschriften sind auf das Verfahren vor einem beauftragten oder ersuchten Richter sowie auf Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, nicht anzuwenden.
(4) Ein Rechtsanwalt, der nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 zur Vertretung berechtigt ist, kann sich selbst vertreten.
Fachbeiträge • 392
- 1. Info 121: Schutz und Hilfen vor und nach ZwangsräumungenEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 13. August 2012
- 2. Wann Anwalt einschalten?Eingeschränkter ZugriffSeonicals · www.recht-gl.de · 24. September 2022
- 3. Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte zum 1. Januar 2026Eingeschränkter ZugriffRain Lisa Gündoğdu Ll.M · www.wir-breiholdt.de · 19. Dezember 2025
- 4. Kostenlose RechtsberatungEingeschränkter ZugriffFinn Streich · www.sko.legal · 14. November 2023
- 5. Ein durch den Tod des Erblassers unterbrochener Prozess kann von einem einzelnen Miterben wieder aufgenommen werdenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 16. Juni 2026
- 6. Das sollten Sie dazu wissenEingeschränkter ZugriffRechtsanwältin Corinna Ruppel · www.cdr-legal.de · 13. Oktober 2025
- 7. Entscheidung des Monats Oktober 2025Eingeschränkter ZugriffKirsten Herchen · www.hlb-schumacher-hallermann.de · 5. November 2025
- 8. Rechtsanwalt & Notar in BochumEingeschränkter ZugriffWolf Ansorge · www.ra-ansorge.de · 22. August 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026
- 2. 21/4297 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des ProdukthaftungsrechtsBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026
- 3. 21/3854 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des BußgeldverfahrensBundestag Drucksachen · 28. Januar 2026
- 4. 21/3737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 21. Januar 2026