(1) Ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener Vergleich wird auf Antrag einer Partei für vollstreckbar erklärt, wenn sich der Schuldner darin der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat und der Vergleich unter Angabe des Tages seines Zustandekommens bei einem Amtsgericht niedergelegt ist, bei dem eine der Parteien zur Zeit des Vergleichsabschlusses ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Vergleich auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist oder den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betrifft.
(3) Die Vollstreckbarerklärung ist abzulehnen, wenn der Vergleich unwirksam ist oder seine Anerkennung gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde.
Fachbeiträge • 27
- 1. Das Schlichtungsverfahren in Baustreitigkeiten spart Zeit, Geld und NervenEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwalt-blumenthal.de · 21. September 2023
- 2. Zwangsvollstreckung aus einer UnterlassungserklärungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 21. Juli 2014
- 3. Gerichtliche Zuständigkeit nach notarieller UnterwerfungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 10. März 2015
- 4. Das neue KündigungsschutzrechtEingeschränkter ZugriffRon Jorfan · www.rechtsanwalt-jordan.de · 14. November 2014
- 5. Rechtsanwalt Dr. jur. SchröckEingeschränkter ZugriffDr. Jörg Schröck · www.familienrecht-ratgeber.com · 3. Januar 2024
- 6. Befristung durch gerichtlichen Vergleich - BAG 7 AZR 891/12Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 13. Mai 2015
- 7. Befristung des Arbeitsvertrages durch gerichtlichen Vergleich - BAG 7 AZR 734/10Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 24. März 2015
- 8. Kostenentscheidung bei außergerichtlichem Vergleich - übereinstimmende ErledigungserklärungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 28. Mai 2024
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 18/13178 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der MediatorenBundestag Drucksachen · 20. Juli 2017