Version
1. Januar 2013
1. Januar 2013
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Gerichtsvollzieher wirkt auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung von Geldforderungen hin.
(2) Auf Grund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ist der Gerichtsvollzieher unbeschadet weiterer Zuständigkeiten befugt,
- 1.
- eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b) zu versuchen,
- 2.
- eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c) einzuholen,
- 3.
- Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners (§ 802l) einzuholen,
- 4.
- die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben,
- 5.
- eine Vorpfändung (§ 845) durchzuführen; hierfür bedarf es nicht der vorherigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zustellung des Schuldtitels.
Fachbeiträge • 18
- 1. Vollstreckungsmaßnahme in das bewegliche Vermögen ZwangsvollstreckungEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 17. Oktober 2025
- 2. Vollstreckungsmaßnahme in das bewegliche Vermögen ZwangsvollstreckungEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 17. Oktober 2025
- 3. Gesetz zur Sachaufklärung wird repariertEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 25. November 2016
- 4. juraexamen.infoEingeschränkter ZugriffMarie-Lou Merhi · https://juraexamen.info/ · 6. September 2023
- 5. Befugnisse des Gerichtsvollziehers ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Jan Winzen · https://juraexamen.info/ · 9. März 2013
- 6. Die Reform der Sachaufklärung in der ZwangsvollstreckungEingeschränkter ZugriffGastautor · https://juraexamen.info/ · 17. Februar 2014
- 7. Referendariat ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Jan Winzen · https://juraexamen.info/ · 18. Januar 2022
- 8. Sachaufklärung ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Jan Winzen · https://juraexamen.info/ · 9. März 2013