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1. September 2004
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1. April 2005
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1. Januar 2020
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2. Februar 2026
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(1) Enthält der Tatbestand des Urteils Unrichtigkeiten, die nicht unter die Vorschriften des vorstehenden Paragraphen fallen, Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche, so kann die Berichtigung binnen einer zweiwöchigen Frist durch Einreichung eines Schriftsatzes beantragt werden.
(2) Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Der Antrag kann schon vor dem Beginn der Frist gestellt werden. Die Berichtigung des Tatbestandes ist ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen drei Monaten seit der Verkündung des Urteils beantragt wird.
(3) Das Gericht entscheidet ohne Beweisaufnahme. Bei der Entscheidung wirken nur diejenigen Richter mit, die bei dem Urteil mitgewirkt haben. Ist ein Richter verhindert, so gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung die Stimme des ältesten Richters den Ausschlag. Eine Anfechtung des Beschlusses findet nicht statt. Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
(4) Die Berichtigung des Tatbestandes hat eine Änderung des übrigen Teils des Urteils nicht zur Folge.
Fachbeiträge • 235
- 1. BAG, Urteil v. 23.08.2011Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. August 2011
- 2. BAG, Urteil v. 19.07.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Juli 2016
- 3. Beweiskraft und Bindungswirkung des Tatbestands im ZivilprozessEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 25. Mai 2025
- 4. BGH, Urteil v. 15.07.2011Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 15. Juli 2011
- 5. BAG, Urteil v. 12.06.2024Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. Juni 2024
- 6. BAG, Urteil v. 21.08.2024Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 21. August 2024
- 7. BGH, Urteil v. 10.07.2012Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 10. Juli 2012
- 8. BGH: Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19Eingeschränkter Zugriffwww.reitnerkinscher.de · 31. Mai 2022
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/11788 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10943, 20/11309, 20/11468 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der JustizBundestag Drucksachen · 12. Juni 2024