Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2024
1. Januar 2024
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Der Anteil eines Miterben an dem Nachlass ist der Pfändung unterworfen. Der Anteil des Miterben an den einzelnen Nachlassgegenständen ist der Pfändung nicht unterworfen.
Fachbeiträge • 31
- 1. Voraussetzung der Eintragung der Pfändung eines Miterbenanteils ins GrundbuchEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 28. September 2025
- 2. Kann ich wegen Schulden eines Miterben in den Nachlass vollstrecken?Eingeschränkter ZugriffGerhard Ruby · www.ruby-erbrecht.com · 1. März 2022
- 3. Denkschrift zum BGB-Erbrecht komplettEingeschränkter ZugriffGerhard Ruby · www.ruby-erbrecht.com · 1. Februar 2022
- 4. Pfändung eines Erbteils: Rechtsfolgen für die AuseinandersetzungEingeschränkter ZugriffGerhard Ruby · www.ruby-erbrecht.com · 28. September 2022
- 5. Zwangsvollstreckung im Erbrecht gegen einzelne MiterbenEingeschränkter ZugriffGerhard Ruby · www.ruby-erbrecht.com · 28. April 2021
- 6. Schuldner ist Miterbe: Zwangshypothek an Nachlassgrundstück möglich?Eingeschränkter ZugriffGerhard Ruby · www.ruby-erbrecht.com · 7. März 2022
- 7. Kanzlei Balg & WillerscheidEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 27. Juni 2026
- 8. Kanzlei Balg & WillerscheidEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 27. Juni 2026