Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last.
(2) Das Gericht kann der einen Partei die gesamten Prozesskosten auferlegen, wenn
- 1.
- die Zuvielforderung der anderen Partei verhältnismäßig geringfügig war und keine oder nur geringfügig höhere Kosten veranlasst hat oder
- 2.
- der Betrag der Forderung der anderen Partei von der Festsetzung durch richterliches Ermessen, von der Ermittlung durch Sachverständige oder von einer gegenseitigen Berechnung abhängig war.
Fachbeiträge • +500
- 1. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003, AZ: I ZR 296/00Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 2. Kosten der anwaltlichen Erstberatung IIIEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 3. Verzug bei fehlerhafter RechnungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 14. Juni 2026
- 4. Anschlussinhaber (Arbeitgeber) haftet nicht für die Urhebrrechtsverstöße eines MitarbeitersEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 5. TikTok-Musik-Abmahnung: Was tun? Kosten und UrteilEingeschränkter ZugriffJean Paul P. Bohne · www.itmr-legal.de · 27. September 2026
- 6. Archivierung seiner Zeitungsartikel wehren › kanzlei.bizEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.biz · 19. November 2012
- 7. Pflichtteilsrecht: Wert der noch nicht vollzogenen SchenkungEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hersbruck.de · 24. September 2026
- 8. Pflichtteilsrecht: Wert der noch nicht vollzogenen SchenkungEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hersbruck.de · 24. September 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/18791 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG)Bundestag Drucksachen · 27. April 2020
- 2. 20/13251 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer RegelungenBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2024
- 3. 20/10942 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-MusterverfahrensgesetzesBundestag Drucksachen · 8. April 2024
- 4. 21/1849 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer RegelungenBundestag Drucksachen · 29. September 2025