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1. Januar 2013
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1. Dezember 2021
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen; eine Verlängerung des in § 899 Absatz 2 bezeichneten Zeitraums erfolgt dadurch nicht. Auf Antrag des Gläubigers kann das Vollstreckungsgericht eine von Satz 1 erster Halbsatz abweichende Anordnung treffen, wenn sonst unter Würdigung des Schutzbedürfnisses des Schuldners für den Gläubiger eine unzumutbare Härte entstünde.
(2) Guthaben, aus dem bis zum Ablauf der Frist des Absatzes 1 nicht an den Gläubiger geleistet oder das bis zu diesem Zeitpunkt nicht hinterlegt werden darf, ist in dem auf die Gutschrift folgenden Kalendermonat Guthaben im Sinne des § 899 Absatz 1 Satz 1.
Fachbeiträge • 15
- 1. Das Pfändungsschutzkonto (PEingeschränkter ZugriffSebastian Hofauer · www.hofauer.com · 8. März 2026
- 2. EV-Abgabe - späterer VermögenserwerbEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 10. September 2013
- 3. Forderungsbeitreibung und eidesstattliche VersicherungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 11. September 2013
- 4. Zwangsvollstreckung - Ratenzahlungsvereinbarung mit GerichtsvollzieherEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 23. September 2013
- 5. ErinnerungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Juni 2026
- 6. Einwand der Übersicherung des GläubigersEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. November 2011
- 7. eidesstattliche VersicherungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 11. September 2026
- 8. ÜbersicherungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. September 2026
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/23171 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/19850 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG)Bundestag Drucksachen · 7. Oktober 2020
- 2. 19/19850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG)Bundestag Drucksachen · 10. Juni 2020