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1. Januar 2023
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2. Februar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann.
Fachbeiträge • 1
- 1. Prozesspfleger für verwalterlose WEGEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Eugen Kalthoff · https://blog.rofast.de/category/baurecht/ · 15. Oktober 2021