Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
1. Januar 2014
1. Januar 2014
>
Version
31. Oktober 2024
31. Oktober 2024
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Auf das weitere Verfahren sind die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit die Vorschriften dieses Abschnitts nicht Abweichendes regeln.
(2) Einer Güteverhandlung bedarf es nicht.
(3) Die §§ 348 bis 350 sind nicht anzuwenden.
(4) Ein Anerkenntnisurteil ergeht nur auf gesonderten Antrag des Klägers.
(5) Auf die Revision sind folgende für die Berufung geltende Vorschriften entsprechend anzuwenden:
- 1.
- Vorschriften über die Anfechtbarkeit der Versäumnisurteile,
- 2.
- Vorschriften über die Verzichtsleistung auf das Rechtsmittel und seine Zurücknahme,
- 3.
- Vorschriften über die Rügen der Unzulässigkeit der Klage sowie
- 4.
- Vorschriften über die Einforderung, Übersendung und Zurücksendung der Prozessakten.
(6) Die Revision kann ohne Einwilligung des Revisionsbeklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Revisionsbeklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden.
Fachbeiträge • 36
- 1. Zivilprozess 5Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 4. Dezember 2023
- 2. Arbeitsgerichtsverfahren 19Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. September 2012
- 3. RevisionsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. November 2025
- 4. Rechtsschutzversicherung - Intransparente SchadensminderungsklauselEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 16. Oktober 2019
- 5. Rechtsschutzversicherung - Intransparente SchadensminderungsklauselEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 16. Oktober 2019
- 6. Rechtsschutzversicherung - Intransparente SchadensminderungsklauselEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 16. Oktober 2019
- 7. Rechtsschutzversicherung - Intransparente SchadensminderungsklauselEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 16. Oktober 2019
- 8. Rechtsschutzversicherung - Intransparente SchadensminderungsklauselEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 16. Oktober 2019