Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.
(2) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die entgegen § 282 Abs. 1 nicht rechtzeitig vorgebracht oder entgegen § 282 Abs. 2 nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, können zurückgewiesen werden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht.
(3) Verspätete Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen und auf die der Beklagte verzichten kann, sind nur zuzulassen, wenn der Beklagte die Verspätung genügend entschuldigt.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 3 ist der Entschuldigungsgrund auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.
Fachbeiträge • 153
- 1. Finanzgerichtsverfahren 3Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. Juli 2025
- 2. VerspätungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 11. Juni 2025
- 3. BGH: Keine Verspätung von Gestaltungsrechten gem. § 531 Abs. 2 ZPOEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 20. Januar 2019
- 4. BGH zur Verspätung in der BerufungsinstanzEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 23. Juli 2017
- 5. BGH: Verspätete Einzahlung eines Auslagenvorschusses folgenlosEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 15. Juni 2016
- 6. BGH: Flucht in die Klageerweiterung (oder Widerklage) bleibt zulässigEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 14. Dezember 2016
- 7. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. August 2025
- 8. Präklusion 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 4. November 2014