(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.
Fachbeiträge • 23
- 1. Wie war das nochmal mit der Präsidentenanklage nach Art. 61 GG?Eingeschränkter ZugriffStephan Dirks · www.dirks.legal · 7. Januar 2012
- 2. Anwalt ArbeitsrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-moegelin.de · 27. November 2014
- 3. Anwalt ArbeitsrechtEingeschränkter ZugriffRa Moegelin · www.kanzlei-moegelin.de · 2. Dezember 2014
- 4. Gaucks ÃuÃerungen zu Ramelow und LinksEingeschränkter ZugriffRa Moegelin · www.kanzlei-moegelin.de · 3. November 2014
- 5. Anwalt ArbeitsrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-moegelin.de · 5. November 2014
- 6. Anwalt ArbeitsrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-moegelin.de · 4. November 2014
- 7. Anwalt ArbeitsrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-moegelin.de · 4. November 2014
- 8. Äußerung des BundespräsidentenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 29. Juni 2014
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/10759 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Amts- und Ruhebezüge der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten und zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Mai 2019
- 2. 19/22548 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Kontrollrechte der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates gegenüber den Mitgliedern der Bundesregierung und dem BundespräsidentenBundestag Drucksachen · 16. September 2020
- 3. 19/27014 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner, Jürgen Braun, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22548 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Kontrollrechte der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates gegenüber den Mitgliedern der Bundesregierung und dem BundespräsidentenBundestag Drucksachen · 25. Februar 2021