(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.
Fachbeiträge • 66
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Öffentliche Quellen • 21
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- 2. 18/731 - Kleine Anfrage: Rechtslage hinsichtlich der Weitergabe von personenbezogenen Daten im Fall "Edathy"Bundestag Drucksachen · 3. März 2014
- 3. 18/2138 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen KorruptionBundestag Drucksachen · 17. Juli 2014
- 4. 18/916 - Antwort: Rechtslage hinsichtlich der Weitergabe von personenbezogenen Daten im Fall "Edathy" - Drucksache 18/731 -Bundestag Drucksachen · 25. März 2014
- 5. 18/8621 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VölkerstrafgesetzbuchesBundestag Drucksachen · 1. Juni 2016
- 6. 18/6700 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode gemäß § 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 26. November 2015
- 7. 18/9757 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 26. September 2016
- 8. 19/3140 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/2125 - Unvereinbarkeit von Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag mit Aufsichtsratsmandaten bei der Deutschen Bahn AGBundestag Drucksachen · 3. Juli 2018