20. Juli 2017
4. April 2019
26. März 2025
(1) Die Bundesautobahnen werden abweichend von Artikel 90 Absatz 2 längstens bis zum 31. Dezember 2020 in Auftragsverwaltung durch die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften geführt. Der Bund regelt die Umwandlung der Auftragsverwaltung in Bundesverwaltung nach Artikel 90 Absatz 2 und 4 durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates.
(2) Auf Antrag eines Landes, der bis zum 31. Dezember 2018 zu stellen ist, übernimmt der Bund abweichend von Artikel 90 Absatz 4 die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Bundesverwaltung.
(3) Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates kann geregelt werden, dass ein Land auf Antrag die Aufgabe der Planfeststellung und Plangenehmigung für den Bau und für die Änderung von Bundesautobahnen und von sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs, die der Bund nach Artikel 90 Absatz 4 oder Artikel 143e Absatz 2 in Bundesverwaltung übernommen hat, im Auftrage des Bundes übernimmt und unter welchen Voraussetzungen eine Rückübertragung erfolgen kann.
Fachbeiträge • 3
- 1. Anwesenheit eines Kfz an der Unfallstelle reicht alleine nicht für Annahme eines Schadens beim Betrieb des FahrzeugsEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 4. Juli 2025
- 2. GG Artikel 143eEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. März 2025
- 3. Anwesenheit eines Kfz an der Unfallstelle reicht alleine nicht für Annahme eines Schadens beim Betrieb des FahrzeugsEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 4. Juli 2025
Öffentliche Quellen • 72
- 1. 18/10581 - Kleine Anfrage: Gründung einer Infrastrukturgesellschaft VerkehrBundestag Drucksachen · 22. November 2016
- 2. 19/26 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes - Herausforderungen und Handlungsoptionen für die 19. WahlperiodeBundestag Drucksachen · 25. Oktober 2017
- 3. 18/11135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 4. 19/4109 - Kleine Anfrage: Vorschlag zur Änderung des Artikels 143e des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 3. September 2018
- 5. 19/6169 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/3440, 19/6144 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)Bundestag Drucksachen · 28. November 2018
- 6. 19/6212 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. November 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. November 2018
- 7. 19/5345 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4848 - Hessen im Bild der Bundespolitik - Schwerpunkt BildungspolitikBundestag Drucksachen · 26. Oktober 2018
- 8. 19/2600 - Unterrichtung: Bundesbericht Forschung und Innovation 2018Bundestag Drucksachen · 7. Juni 2018