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1. September 2006
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21. November 2019
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26. März 2025
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(1) Recht, das auf Grund des Artikels 75 in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung erlassen worden ist und das auch nach diesem Zeitpunkt als Bundesrecht erlassen werden könnte, gilt als Bundesrecht fort. Befugnisse und Verpflichtungen der Länder zur Gesetzgebung bleiben insoweit bestehen. Auf den in Artikel 72 Abs. 3 Satz 1 genannten Gebieten können die Länder von diesem Recht abweichende Regelungen treffen, auf den Gebieten des Artikels 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 5 und 6 jedoch erst, wenn und soweit der Bund ab dem 1. September 2006 von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht hat, in den Fällen der Nummern 2 und 5 spätestens ab dem 1. Januar 2010, im Falle der Nummer 6 spätestens ab dem 1. August 2008.
(2) Von bundesgesetzlichen Regelungen, die auf Grund des Artikels 84 Abs. 1 in der vor dem 1. September 2006 geltenden Fassung erlassen worden sind, können die Länder abweichende Regelungen treffen, von Regelungen des Verwaltungsverfahrens bis zum 31. Dezember 2008 aber nur dann, wenn ab dem 1. September 2006 in dem jeweiligen Bundesgesetz Regelungen des Verwaltungsverfahrens geändert worden sind.
(3) Auf dem Gebiet des Artikels 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7 darf abweichendes Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem 1. Januar 2025 zugrunde gelegt werden.
Fachbeiträge • 5
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- 3. BVerwG 6 C 38.14, Urteil vom 30. September 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. Verfahrensinformation zu 3 CN 1.13Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 7 C 3.10, Urteil vom 27. Januar 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 21
- 1. 19/14338 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im SteuerrechtBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2019
- 2. 19/14258 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13280 - Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b) (Bundesratsdrucksache 327/19)Bundestag Drucksachen · 21. Oktober 2019
- 3. 19/14157 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/11084 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13454 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b)Bundestag Drucksachen · 17. Oktober 2019
- 4. 19/14259 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13282 - Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (Bundesratsdrucksache 353/19)Bundestag Drucksachen · 21. Oktober 2019
- 5. 19/15636 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/15208 - Auswirkungen der Grundsteuer CBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2019
- 6. 19/10521 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des HochschulrahmengesetzesBundestag Drucksachen · 29. Mai 2019
- 7. 19/14136 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/11084 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13454 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b)Bundestag Drucksachen · 16. Oktober 2019
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