Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2020
1. Januar 2020
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1. Juli 2021
1. Juli 2021
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9. Januar 2026
9. Januar 2026
(1) Sofern der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Erlangung eines nicht gerechtfertigten Vorsteuerabzugs im Sinne des § 370 der Abgabenordnung oder in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens im Sinne der §§ 26a, 26c einbezogen war, ist Folgendes zu versagen:
- 1.
- die Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 6a,
- 2.
- der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1,
- 3.
- der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sowie
- 4.
- der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4.
(2) § 25b Absatz 3 und 5 ist in den Fällen des Absatzes 1 nicht anzuwenden.
Fußnote
(+++ § 25f: Zur Anwendung vgl. § 27 +++)
Fachbeiträge • 54
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Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 2. 19/24000 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über Maßnahmen zur Verbesserung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung - Chancen der Digitalisierung nutzenBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2020
- 3. 19/22850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020)Bundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 4. 20/14872 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13136 - Evaluierung von Steuergesetzen - Vorhaben, Ergebnisse und KonsequenzenBundestag Drucksachen · 3. Februar 2025
- 5. Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum 31. Dezember 2025 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen)BMF Schreiben · 19. Dezember 2025