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1. Januar 2016
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1. Januar 2022
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1. Januar 2023
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9. Januar 2026
9. Januar 2026
(1) Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung), und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird auf Antrag eine Steuervergütung zum Ausgleich der Steuer gewährt, die auf der an sie bewirkten Lieferung eines Gegenstands, seiner Einfuhr oder seinem innergemeinschaftlichen Erwerb lastet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- 1.
- Die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb des Gegenstands muss steuerpflichtig gewesen sein.
- 2.
- Die auf die Lieferung des Gegenstands entfallende Steuer muss in einer nach § 14 ausgestellten Rechnung gesondert ausgewiesen und mit dem Kaufpreis bezahlt worden sein.
- 3.
- Die für die Einfuhr oder den innergemeinschaftlichen Erwerb des Gegenstands geschuldete Steuer muss entrichtet worden sein.
- 4.
- Der Gegenstand muss in das Drittlandsgebiet gelangt sein.
- 5.
- Der Gegenstand muss im Drittlandsgebiet zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken verwendet werden.
- 6.
- Der Erwerb oder die Einfuhr des Gegenstands und seine Ausfuhr dürfen von einer Körperschaft, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, nicht im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs und von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nicht im Rahmen ihres Unternehmens vorgenommen worden sein.
- 7.
- Die vorstehenden Voraussetzungen müssen nachgewiesen sein.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung näher bestimmen,
- 1.
- wie die Voraussetzungen für den Vergütungsanspruch nach Absatz 1 Satz 1 nachzuweisen sind und
- 2.
- in welcher Frist die Vergütung zu beantragen ist.
Fachbeiträge • 11
- 1. WachstumschancengesetzEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 27. März 2024
- 2. Steuerrechtlichen Handhaben von Spenden für die „ErdbebenEingeschränkter ZugriffMarc Wandersleben · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 13. Mai 2013
- 3. Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStGEingeschränkter Zugriffwww.awb-international.com · 9. Juli 2013
- 4. Seite 112Eingeschränkter Zugriffwww.awb-international.com · 12. Juli 2013
- 5. Vermehrt Umsatzsteuer-Voranmeldungen angefordert: Steuerberaterverband äußert BedenkenEingeschränkter ZugriffWww.Facebook.Com · www.st-b-k.de · 26. November 2019
- 6. Tatbestand der Steuerhinterziehung: Tun, Dulden und UnterlassenEingeschränkter ZugriffNico Flegel · www.juhn.com · 25. März 2023
- 7. Wachstumschancengesetz - Referentenentwurf im ÜberblickEingeschränkter ZugriffNico Flegel · www.juhn.com · 29. August 2023
- 8. Neuer Vordruck für Antrag auf Umsatzsteuer-VergütungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 16. September 2013
Öffentliche Quellen • 11
- 1. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2020BMF Schreiben · 31. Dezember 2020
- 2. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2018BMF Schreiben · 31. Dezember 2018
- 3. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2019BMF Schreiben · 31. Dezember 2019
- 4. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2016BMF Schreiben · 31. Dezember 2016
- 5. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2017BMF Schreiben · 31. Dezember 2017
- 6. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2013BMF Schreiben · 31. Dezember 2013
- 7. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2010BMF Schreiben · 31. Dezember 2010
- 8. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2014BMF Schreiben · 31. Dezember 2014