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1. Januar 2010
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1. Juli 2010
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31. Juli 2014
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1. Juli 2021
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1. Januar 2024
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1. Januar 2025
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9. Januar 2026
9. Januar 2026
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 18 Absatz 1 Satz 4, Absatz 4 Satz 1 oder 2, Absatz 4c Satz 2, Absatz 4e Satz 4 oder Absatz 5a Satz 4, § 18i Absatz 3 Satz 3, § 18j Absatz 4 Satz 3 oder § 18k Absatz 4 Satz 3 eine Vorauszahlung, einen Unterschiedsbetrag oder eine festgesetzte Steuer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
- 1.
- entgegen § 14 Absatz 2 Satz 2 eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt,
- 2.
- entgegen § 14b Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 4, ein dort bezeichnetes Doppel oder eine dort bezeichnete Rechnung nicht oder nicht mindestens acht Jahre aufbewahrt,
- 3.
- entgegen § 14b Abs. 1 Satz 5 eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt,
- 4.
- entgegen § 18 Abs. 12 Satz 3 die dort bezeichnete Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
- 5.
- entgegen § 18a Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit Absatz 7 Satz 1, Absatz 8 oder Absatz 9 eine Zusammenfassende Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt oder entgegen § 18a Absatz 10 eine Zusammenfassende Meldung nicht oder nicht rechtzeitig berichtigt,
- 6.
- einer Rechtsverordnung nach § 18c zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift verweist,
- 7.
- entgegen § 18d Satz 3 die dort bezeichneten Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
- 8.
- entgegen § 22g Absatz 4 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt,
- 9.
- entgegen § 22g Absatz 5 eine Angabe nicht oder nicht rechtzeitig berichtigt und nicht oder nicht rechtzeitig vervollständigt oder
- 10.
- entgegen § 22g Absatz 6 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens drei Kalenderjahre aufbewahrt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 3 mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro, in den übrigen Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 5, 6 und 8 bis 10 das Bundeszentralamt für Steuern.
Fachbeiträge • 325
- 1. JStG 2022: Erleichterungen für innergemeinschaftliche Lieferungen/ Einschränkungen im Vorsteuer-VergütungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 22. Dezember 2022
- 2. Wir beraten persönlichEingeschränkter Zugriffwww.eureos.de · 16. September 2020
- 3. Jahressteuergesetz 2020 (Teil 12): Bußgeldvorschriften § 26a und § 26b UStGEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 11. August 2020
- 4. E-Rechnungspflicht: BMF gibt klärende HinweiseEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 9. September 2026
- 5. Fristen für Zusammenfassende Meldung irrelevant für Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher LieferungenEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 23. Mai 2022
- 6. Identifikationsnummer im Rahmen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen LieferungEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 27. Dezember 2018
- 7. Jahressteuergesetz 2020 (Teil 1): Überblick / Inkrafttreten / AusblickEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 27. Juli 2020
- 8. Änderungen zu Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege - Was gemeinnützige Organisationen wissen solltenEingeschränkter ZugriffRegina Ditter · www.schomerus.de · 28. April 2025
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 2. 20/12293 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juli 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Juli 2024
- 3. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2012BMF Schreiben · 31. Dezember 2012
- 4. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2020BMF Schreiben · 31. Dezember 2020
- 5. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2018BMF Schreiben · 31. Dezember 2018
- 6. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2019BMF Schreiben · 31. Dezember 2019
- 7. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2016BMF Schreiben · 31. Dezember 2016
- 8. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2017BMF Schreiben · 31. Dezember 2017