Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
25. Dezember 2008
25. Dezember 2008
>
Version
1. Januar 2020
1. Januar 2020
>
Version
9. Januar 2026
9. Januar 2026
(1) Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung
- 1.
- der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
- 2.
- der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
- 3.
- der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer
- a)
- ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat und dieser nicht ausschließlich oder nicht zum Teil für eine nach § 4 Nummer 8 bis 27 und 29 steuerfreie Tätigkeit verwendet werden soll, oder
- b)
- ein ausländischer Abnehmer, aber kein Unternehmer, ist und der Gegenstand in das übrige Drittlandsgebiet gelangt.
(2) Ausländischer Abnehmer im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 ist
- 1.
- ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete, hat, oder
- 2.
- eine Zweigniederlassung eines im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässigen Unternehmers, die ihren Sitz im Ausland, ausgenommen die bezeichneten Gebiete, hat, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat.
(3) Ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, so liegt eine Ausfuhrlieferung nur vor, wenn
- 1.
- der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und
- 2.
- das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient.
(3a) Wird in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt, liegt eine Ausfuhrlieferung nur vor, wenn
- 1.
- der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, hat,
- 2.
- der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt wird und
- 3.
- der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer 50 Euro übersteigt.
(4) Die Voraussetzungen der Absätze 1, 3 und 3a sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für die Lieferungen im Sinne des § 3 Abs. 1b.
Fachbeiträge • 112
- 1. BFH: VermittlungsleistungenEingeschränkter Zugriffwww.pwc.de · 30. August 2024
- 2. Umsatzsteuer News Ausgabe MärzEingeschränkter Zugriffwww.pwc.de · 28. März 2024
- 3. InhaltsverzeichnisEingeschränkter Zugriffwww.pwc.de · 31. März 2025
- 4. BMF: Ausstattung BeförderungsmittelEingeschränkter Zugriffwww.pwc.de · 31. März 2025
- 5. Neues BMF-Schreiben zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für AusfuhrlieferungenEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 23. Juli 2025
- 6. Dr. Schneiderbanger & KollegenEingeschränkter Zugriffwww.dr-schneiderbanger.de · 11. September 2015
- 7. BMF beschränkt Vorsteuervergütung, um Steuerausfälle zu verhindernEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 23. März 2016
- 8. BMF-Schreiben zur Steuerbefreiung für einer Einfuhr vorangehende LieferungenEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 17. April 2026
Öffentliche Quellen • 29
- 1. 19/14909 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/6007 - Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jimmy Schulz, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/6490 - Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10280 - Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4218 - Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out - Risikoausgleichsrücklage einführenBundestag Drucksachen · 7. November 2019
- 2. 19/13629 - Kleine Anfrage: Kosten, Aussetzungsgründe und Zukunftsaussichten des Projekts zur Automatisierung des Verfahrens der Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen ReiseverkehrBundestag Drucksachen · 26. September 2019
- 3. 19/9822 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. April 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. Mai 2019
- 4. 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 5. 21/8283 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026Bundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 6. 19/14699 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13629 - Kosten, Aussetzungsgründe und Zukunftsaussichten des Projekts zur Automatisierung des Verfahrens der Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen ReiseverkehrBundestag Drucksachen · 4. November 2019
- 7. 19/28744 - Kleine Anfrage: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhrlieferungen und elektronisches SelbstabfertigungssystemBundestag Drucksachen · 20. April 2021
- 8. 19/29727 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/28744 - Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhrlieferungen und elektronisches SelbstabfertigungssystemBundestag Drucksachen · 18. Mai 2021