(1) Soweit Fernwärmeversorgungsunternehmen für den Anschluß an die Fernwärmeversorgung und für die Versorgung mit Fernwärme Vertragsmuster oder Vertragsbedingungen verwenden, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind (allgemeine Versorgungsbedingungen), gelten die §§ 2 bis 34. Diese sind, soweit Absatz 3 und § 35 nichts anderes vorsehen, Bestandteil des Versorgungsvertrages.
(2) Die Verordnung gilt nicht für den Anschluß und die Versorgung von Industrieunternehmen.
(3) Der Vertrag kann auch zu allgemeinen Versorgungsbedingungen abgeschlossen werden, die von den §§ 2 bis 34 abweichen, wenn das Fernwärmeversorgungsunternehmen einen Vertragsabschluß zu den allgemeinen Bedingungen dieser Verordnung angeboten hat und der Kunde mit den Abweichungen ausdrücklich einverstanden ist. Auf die abweichenden Bedingungen sind die §§ 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. Von den Bestimmungen des § 18 Absatz 1 und § 24 Absatz 1 darf nicht abgewichen werden.
(4) Das Fernwärmeversorgungsunternehmen hat seine allgemeinen Versorgungsbedingungen, soweit sie in dieser Verordnung nicht abschließend geregelt sind oder nach Absatz 3 von den §§ 2 bis 34 abweichen, einschließlich der dazugehörenden Preisregelungen und Preislisten in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben.
Fachbeiträge • 33
- 1. Recht energischEingeschränkter ZugriffDirk Buchsteiner · www.recht-energisch.de · 13. Juni 2025
- 2. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 14. Juni 2025
- 3. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 12. März 2019
- 4. Seite 28 von 59Eingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 27. Oktober 2022
- 5. 12. Oktober 2021Eingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 13. Oktober 2021
- 6. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 12. März 2019
- 7. AVBFernwärmeV ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 25. März 2022
- 8. Dr. Miriam Vollmer, Autor bei Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 18. Oktober 2022