(1) Sind der Geschlechtseintrag und die Vornamen einer Person im Personenstandsregister geändert worden, so kann sie, sofern eine Anpassung nicht bereits aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen erfolgt, verlangen, dass Einträge zu ihrem Geschlecht und ihren Vornamen in amtlichen Registern geändert werden, wenn dem keine besonderen Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen. Die bisherigen Einträge und eingereichten Dokumente bleiben in amtlichen Registern erhalten.
(2) Die Person kann auch verlangen, dass folgende und damit vergleichbare Dokumente, soweit diese Angaben zum Geschlecht oder zu den Vornamen enthalten und zur Aushändigung an die Person bestimmt sind, mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen neu ausgestellt werden, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann:
- 1.
- Zeugnisse und andere Leistungsnachweise,
- 2.
- Ausbildungs- und Dienstverträge,
- 3.
- Besitzstandsurkunden,
- 4.
- Führerscheine,
- 5.
- Versicherungsnummernachweis und elektronische Gesundheitskarte und
- 6.
- Zahlungskarten.
- 1.
- gerichtliche Dokumente,
- 2.
- nach dem Beurkundungsgesetz oder dem Personenstandsgesetz errichtete Dokumente,
- 3.
- Dokumente, die durch die Veränderung des Vornamens oder des Geschlechts ungültig werden.
(3) Der Anspruch nach Absatz 2 richtet sich gegen die öffentliche oder private Stelle oder Person,
- 1.
- die das zu ändernde Dokument ausgestellt hat,
- 2.
- die ausstellender Vertragspartner der nach Absatz 2 berechtigten Person ist oder
- 3.
- die sonst zur Ausstellung einer Zweitschrift befugt ist.
Fußnote
(+++ § 10: Zur Geltung vgl. § 15 Abs. 2 +++)
Fachbeiträge • 15
- 1. Auswirkungen des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf das ArbeitsverhältnisEingeschränkter ZugriffLea Hinzmann · www.renneberg-gruppe.de · 24. März 2025
- 2. Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den GeschlechtseintragEingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 17. Dezember 2024
- 3. Alle Jahre wieder - Neues im Arbeitsrecht in 2025Eingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 16. Januar 2025
- 4. INKRAFTTRETEN DES SELBSTBESTIMMUNGSGESETZES ZUM 01.11.2024Eingeschränkter ZugriffJulia Olbrich · www.moenig-wirtschaftskanzlei.de · 26. Dezember 2024
- 5. INKRAFTTRETEN DES SELBSTBESTIMMUNGSGESETZES ZUM 01.11.2024Eingeschränkter ZugriffJulia Olbrich · www.moenig-wirtschaftskanzlei.de · 26. Dezember 2024
- 6. Änderungen im Kollektivarbeitsrecht 2025Eingeschränkter ZugriffMarc-Oliver Schulze · www.afa-anwalt.de · 27. Dezember 2024
- 7. Das neue Selbstbestimmungsgesetz und die ArbeitsweltEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Marion Bernhardt · www.amadeus-fire.de · 17. Januar 2025
- 8. Selbstbestimmungsgesetz und ArbeitsweltEingeschränkter ZugriffMarc-Oliver Schulze · www.afa-anwalt.de · 10. April 2025
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/4440 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Novellierung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des BehindertengleichstellungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. November 2022
- 2. 20/11004 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9049 - Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 10. April 2024
- 3. 20/8261 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. September 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. September 2023
- 4. 20/9049 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 1. November 2023