(1) Die zuständige Behörde kann einen anzuzeigenden Landpachtvertrag oder eine anzuzeigende Vertragsänderung beanstanden, wenn
- 1.
- die Verpachtung eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung, insbesondere eine ungesunde Anhäufung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen, bedeutet,
- 2.
- durch die Verpachtung ein Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen, unwirtschaftlich in der Nutzung aufgeteilt wird oder
- 3.
- die Pacht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ertrag steht, der bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig zu erzielen ist.
(2) Eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 liegt in der Regel vor, wenn die Verpachtung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht.
(3) Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nebenerwerbslandwirt verpachtet, steht dieser bei der Beurteilung der Frage, ob eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung vorliegt, einem Haupterwerbslandwirt gleich, wenn
- 1.
- er Landwirt im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ist und
- 2.
- durch die Bewirtschaftung des gepachteten Betriebs oder Grundstücks die Existenzgrundlage des Nebenerwerbslandwirts und der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen wesentlich verbessert wird.
(4) Die Landesregierungen können zur erleichterten Durchführung des Gesetzes unter besonderer Berücksichtigung der agrarstrukturellen Verhältnisse in ihrem Land durch Rechtsverordnung Grenzen bestimmen, bis zu denen landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke gepachtet werden können, ohne daß eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung anzunehmen ist.
(5) Eine unwirtschaftliche Aufteilung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 liegt in der Regel vor, wenn durch die Verpachtung die Nutzung von Grundstücken,
- 1.
- die in einem mit öffentlichen Mitteln geförderten Verfahren zusammengelegt wurden oder
- 2.
- deren Erwerb öffentlich gefördert wurde,
(6) Die Länder können bestimmen, dass in bestimmten Teilen des Landesgebietes ein anzuzeigender Landpachtvertrag über die in Absatz 1 genannten Gründe hinaus beanstandet werden kann, soweit dies in dem betroffenen Teil des Landesgebietes zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Agrarstruktur zwingend erforderlich ist.
Fachbeiträge • 3
- 1. Häufige Fragen im LandpachtrechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Hendrik Schulz · www.rechtsanwalt-hs.de · 2. Mai 2022
- 2. Landpachtvertrag - Herabsetzung des Pachtzinses auf ein angemessenes NiveauEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 23. November 2020
- 3. Wie der BGH den Karpfenteich rettete (vorerst)Eingeschränkter ZugriffMartin Rath · www.lto.de · 26. Dezember 2021
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 8/2615 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtschutzgesetz - LPSG)Bundestag Drucksachen · 6. März 1979
- 2. 9/2300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG)Bundestag Drucksachen · 13. Dezember 1982
- 3. 10/508 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG)Bundestag Drucksachen · 21. Oktober 1983
- 4. 10/3899 - Änderungsantrag: zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG) - Drucksachen 10/508, 10/3498 -Bundestag Drucksachen · 26. September 1985
- 5. 11/2972 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)Bundestag Drucksachen · 26. September 1988
- 6. 12/5700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (Agrarsozialreformgesetz 1995 - ASRG 1995)Bundestag Drucksachen · 21. September 1993
- 7. 12/7589 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/5889 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (Agrarsozialreformgesetz 1995 - ASRG 1995)Bundestag Drucksachen · 18. Mai 1994
- 8. 14/5663 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem a) GE der Bundesregierung -14/4553- Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) b) GE der Abgeordneten Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Horst Freidrich, weiterer Abgeordneter und der F.D.P. -14/3896-Bundestag Drucksachen · 27. März 2001