(1) Die zuständige Behörde kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs zulassen, daß bereits vor der Planfeststellung oder vor der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Absatz 2 Nummer 1 mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wird, wenn
- 1.
- mit einer Entscheidung zugunsten des Unternehmers gerechnet werden kann,
- 2.
- eine nicht wiedergutzumachende Beeinträchtigung von Natur und Landschaft nicht zu besorgen ist,
- 3.
- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Unternehmers besteht und
- 4.
- der Unternehmer sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Ausführung des Vorhabens verursachten Schäden zu ersetzen und, falls das Vorhaben nicht planfestgestellt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
(2) Vorschriften über Vorbescheide und Teilgenehmigungen, die in anderen Gesetzen für die vom Planfeststellungsbeschluß eingeschlossenen behördlichen Entscheidungen vorgesehen sind, gelten entsprechend mit der Maßgabe, daß
- 1.
- eine Entscheidung auf Grund dieser Vorschriften nur nach Durchführung einer sich auf den Gegenstand von Vorbescheid oder Teilgenehmigung erstreckenden Umweltverträglichkeitsprüfung getroffen werden darf, die die nach dem jeweiligen Planungsstand erkennbaren Umweltauswirkungen des Gesamtvorhaben einbezieht,
- 2.
- eine abschließende Entscheidung im Planfeststellungsbeschluß vorzubehalten und dabei
- 3.
- eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, soweit bisher nicht berücksichtigte, für die Umweltverträglichkeit des Vorhabens bedeutsame Merkmale des Vorhabens vorliegen oder bisher nicht berücksichtigte Umweltauswirkungen erkennbar werden.
(3) Sind für ein Vorhaben nach § 52 Abs. 2a auch nach anderen Vorschriften Planfeststellungsverfahren oder vergleichbare behördliche Entscheidungen vorgesehen, so ist nur das Verfahren nach den §§ 57a bis 57c durchzuführen. In den Fällen des § 126 Abs. 3 hat § 9b des Atomgesetzes Vorrang. Sind für Folgemaßnahmen nach anderen Vorschriften Planfeststellungsverfahren vorgesehen, so ist insoweit das Verfahren nach den anderen Vorschriften durchzuführen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Rechtlicher Rahmen für Geothermie und Wärmepumpen: Referentenentwurf 2025Eingeschränkter ZugriffLisa Schmölling · www.cbh.de · 5. August 2025
- 2. Update Umweltrecht - GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 22. Juli 2025
- 3. Klimaneutraler Ausbau der Wärmeversorgung: Referentenentwurf eines Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG)Eingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 4. BVerwG 7 C 1.06, Urteil vom 15. Dezember 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 7 C 6.06, Urteil vom 15. Dezember 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 7 C 18.09, Urteil vom 29. April 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 18/11499 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der UmweltverträglichkeitsprüfungBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 2. 19/28402 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der VerwaltungsgerichtsordnungBundestag Drucksachen · 13. April 2021
- 3. 19/29347 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28402 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der VerwaltungsgerichtsordnungBundestag Drucksachen · 5. Mai 2021
- 4. 20/13092 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der WärmeversorgungBundestag Drucksachen · 30. September 2024
- 5. 21/3101 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1928 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der WärmeversorgungBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 6. 21/1928 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der WärmeversorgungBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025
- 7. 21/4786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über IndustrieemissionenBundestag Drucksachen · 18. März 2026