(1) Unberührt bleiben Rechtsvorschriften, die auf Grundstücken solche Tätigkeiten verbieten oder beschränken, die ihrer Art nach der Aufsuchung oder Gewinnung dienen können, wenn die Grundstücke durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes einem öffentlichen Zweck gewidmet oder im Interesse eines öffentlichen Zwecks geschützt sind. Bei Anwendung dieser Vorschriften ist dafür Sorge zu tragen, daß die Aufsuchung und Gewinnung so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
(2) In anderen Fällen als denen des Absatzes 1 und des § 15 kann, unbeschadet anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die für die Zulassung von Betriebsplänen zuständige Behörde eine Aufsuchung oder eine Gewinnung beschränken oder untersagen, soweit ihr überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Bei der Prüfung, ob eine Beschränkung oder Untersagung zu erfolgen hat, sind bei raumbedeutsamen Vorhaben Ziele der Raumordnung zu beachten. Soweit die öffentlichen Interessen zugleich den Schutz von Rechten Dritter umfassen, kann die für die Zulassung von Betriebsplänen zuständige Behörde den Plan auslegen, wenn voraussichtlich mehr als 300 Personen betroffen sind oder der Kreis der Betroffenen nicht abschließend bekannt ist. § 73 Abs. 3, 4 und 5 Satz 1 und 2 Nr. 1, 2 und 4 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, daß an die Stelle der Gemeinde die zuständige Behörde tritt. Verspätet erhobene Einwendungen sind ausgeschlossen. Hierauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.
Fachbeiträge • 18
- 1. Keine Geltendmachung der Belange der Einwohner und der Verletzung naturschutzrechtlicher Vorschriften durch eine Gemeinde im PlanfeststellungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelteszk.de · 1. Januar 2012
- 2. Bundesverfassungsgericht entscheidet im Verfahren Braunkohletagebau Garzweiler zu Gunsten des klagenden NaturschutzverbandesEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelteszk.de · 17. Dezember 2013
- 3. BVerfG bezieht Stellung zum Braunkohletagebau GarzweilerEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 27. Dezember 2013
- 4. Rechtliche Hürden bei der Genehmigung von Gipsabbau aus Sicht betroffener Gemeinden und VerbändeEingeschränkter ZugriffElisa Goetze · www.baumann-rechtsanwaelte.de · 15. August 2025
- 5. Enteignungen für den Braunkohle-TagebauEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Dezember 2013
- 6. BVerwG 7 C 1.06, Urteil vom 15. Dezember 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 7 B 18.14, Beschluss vom 11. Mai 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 7 C 6.06, Urteil vom 15. Dezember 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/11398 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 7. März 2017
- 2. 18/10883 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 3. 19/9653 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9070 - Kiesabbau in DeutschlandBundestag Drucksachen · 23. April 2019
- 4. 19/13020 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. September 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. September 2019
- 5. 21/1453 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1248 - Fossile Gasbohrungen in BayernBundestag Drucksachen · 2. September 2025
- 6. 21/4786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über IndustrieemissionenBundestag Drucksachen · 18. März 2026