(1) Bundesmittel, die für bestimmte Zwecke an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung gegeben werden, insbesondere Finanzhilfen, sollen so gewährt werden, daß es den Zielen des § 1 nicht widerspricht.
(2) Über die in Absatz 1 bezeichneten Finanzhilfen legt die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans alle zwei Jahre eine zahlenmäßige Übersicht vor, die insbesondere gegliedert ist in Finanzhilfen, die
- 1.
- der Erhaltung von Betrieben oder Wirtschaftszweigen,
- 2.
- der Anpassung von Betrieben oder Wirtschaftszweigen an neue Bedingungen und
- 3.
- der Förderung des Produktivitätsfortschritts und des Wachstums von Betrieben oder Wirtschaftszweigen, insbesondere durch Entwicklung neuer Produktionsmethoden und -richtungen
(3) In entsprechender Gliederung des Absatzes 2 wird eine Übersicht der Steuervergünstigungen zusammen mit den geschätzten Mindereinnahmen beigefügt.
(4) Zu den in Absatz 2 und 3 genannten Übersichten gibt die Bundesregierung an, auf welchen Rechtsgründen oder sonstigen Verpflichtungen die jeweiligen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen beruhen und wann nach der gegebenen Rechtslage mit einer Beendigung der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen zu rechnen ist. Sie macht zugleich Vorschläge hinsichtlich der gesetzlichen oder sonstigen Voraussetzungen für eine frühere Beendigung oder einen stufenweisen Abbau der Verpflichtungen. Hierzu wird ein Zeitplan entsprechend der in Absatz 2 beschriebenen Gliederung aufgestellt.
Fachbeiträge • 1
- 1. Dienstwagenbesteuerung für ElektrofahrzeugeEingeschränkter Zugriffwww.vda.de · 21. Juni 2022
Öffentliche Quellen • 69
- 1. 10/3821 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 1983 bis 1986 gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 (Zehnter Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 12. September 1985
- 2. 11/376 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. Mai 1987 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Mai 1987
- 3. 11/1338 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 1985 bis 1988 gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 (Elfter Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 25. November 1987
- 4. 11/645 - Antwort: Zur Lage der StaatsfinanzenBundestag Drucksachen · 27. Juli 1987
- 5. 11/4407 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. April 1989 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. April 1989
- 6. 11/5085 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. August 1989 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. August 1989
- 7. 11/5116 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die Jahre 1987 bis 1990 (Zwölfter Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 1. September 1989
- 8. 11/5213 - Antwort: Bedeutung und Wirkungen des Strukturwandels in der gegenwärtigen wirtschaftlichen SituationBundestag Drucksachen · 20. September 1989