DoctrineDoctrine
§ 7§ 9
  • Fachbeiträge
  • Öffentliche Quellen
  1. MbBO

§ 8 MbBO - Instandhaltung

(1) Der Unternehmer hat zur Aufrechterhaltung der Sicherheit Betriebsanlagen und Fahrzeuge planmäßig instand zu halten. Art, Umfang und Häufigkeit der Instandhaltungsmaßnahmen richten sich nach Zustand, Beanspruchung und Bauart der Betriebsanlagen und Fahrzeuge.

(2) Die Instandhaltungsmaßnahmen sind vom Unternehmer in einem Instandhaltungsprogramm festzulegen. Die Grundsätze und Verfahren für die Aufstellung des Instandhaltungsprogramms hat der Unternehmer dem Eisenbahn-Bundesamt zur Genehmigung vorzulegen.

(3) Der Unternehmer hat Nachweise über die Instandhaltung zu führen, die Angaben über die durchgeführten Inspektionen, über den Ein- und Ausbau sicherheitsrelevanter Austauschteile sowie über sicherheitsrelevante Instandsetzungen enthalten müssen. Die sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Bauteile sind im Instandhaltungsprogramm zu benennen. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre, in jedem Fall mindestens über die Dauer zweier Instandhaltungsintervalle, aufzubewahren.

(4) Das Instandhaltungsprogramm und die Nachweise über die Instandhaltung sind dem Eisenbahn-Bundesamt auf Verlangen vorzulegen.

Weitere Inhalte
  • OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2025 - 7 U 6/25
  • BVerwG, Beschluss vom 24.04.2024 - 1 WB 21/23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.02.2025 - 12 B 999/24
  • OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.05.2025 - 6 B 28/25
  • FG Hamburg, Urteil vom 26.02.2026 - 3 K 136/23
  • § 17a 14. ProdSV - Anwendung der Notfallverfahren
  • § 57 ATA-OTA-APrV - Inhalt der Eignungsprüfung
  • § 5 NatSGRhönV - Gebote
  • § 5 BfAIPG - Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften
  • § 64c KWG - Übergangsregelung für aktivische Unterschiedsbeträge
Doctrine
Europas Legal AI Plattform
linkedinXfacebookyoutubeinstgram
Forseti SAS - USt-IdNr. FR41820867877 - Alle Rechte vorbehalten
Unterstützung
Doctrine Deutschland BlogHelp centerImpressumAllgemeine NutzungsbedingungenAllgemeine GeschäftsbedingungenDatenschutzerklärungTrust CenterCookie-Richtlinie
Seitenübersicht
RechtsprechungGesetze
Doctrine
Doctrine 🇫🇷Doctrine 🇮🇹
RegistrierungAnmelden