(1) Dieses Gesetz gilt für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch eine nach diesem Gesetz anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder durch eine nach diesem Gesetz eingerichtete behördliche Verbraucherschlichtungsstelle unabhängig von dem angewendeten Konfliktbeilegungsverfahren. Dieses Gesetz gilt auch für Verbraucherschlichtungsstellen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften anerkannt, beauftragt oder eingerichtet wurden, soweit diese anderen Rechtsvorschriften keine abweichende Regelung treffen; von den §§ 2 und 41 darf nicht abgewichen werden.
(2) Dieses Gesetz ist nicht anwendbar auf Kundenbeschwerdestellen oder auf sonstige Einrichtungen zur Beilegung von Streitigkeiten, die nur von einem einzigen Unternehmer oder von mit ihm verbundenen Unternehmen getragen oder finanziert werden oder die nur im Auftrag eines solchen Unternehmers oder von mit ihm verbundenen Unternehmen tätig werden.
Fachbeiträge • 29
- 1. Verbraucher Streitbeilegung. Was gehört ins Impressum?Eingeschränkter ZugriffDatenschutzkanzlei · www.datenschutzkanzlei.de · 2. Februar 2017
- 2. Kanzlei GoldensteinEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-goldenstein.de · 2. November 2020
- 3. Hinweispflicht Streitschlichtungsverfahren - ab dem 01.02.2017Eingeschränkter ZugriffDipl.-Wi.Jur. (Fh) Killian Hedrich · www.ratgeberrecht.eu · 19. Januar 2017
- 4. LFK PARTNEREingeschränkter Zugriffwww.lfkvs.de · 14. April 2022
- 5. Rechtsanwalt & Mediator Frithjof Damm Rechtsanwalt Zivilrecht StrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.damm-ra.de · 12. Januar 2025
- 6. Pflichtinformationen über OnlineEingeschränkter ZugriffPetra Hettenkofer · www.boehmert.de · 20. März 2016
- 7. Schorr Kasanmascheff Partnerschaftsgesellschaft mbBEingeschränkter Zugriffwww.schorr-partner.de · 19. Februar 2019
- 8. Infos für UnternehmerEingeschränkter ZugriffIvana · www.jus-kanzlei.de · 10. Februar 2017
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/1849 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer RegelungenBundestag Drucksachen · 29. September 2025