(1) Eine Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, die nach dem Recht getroffen worden ist, das bis zum 31. August 2009 gegolten hat, ändert das Gericht bei einer wesentlichen Wertänderung auf Antrag ab, indem es die in den Ausgleich einbezogenen Anrechte nach den §§ 9 bis 19 teilt.
(2) Die Wertänderung ist wesentlich, wenn die Voraussetzungen des § 225 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorliegen, wobei es genügt, dass sich der Ausgleichswert nur eines Anrechts geändert hat.
(3) Eine Abänderung nach Absatz 1 ist auch dann zulässig, wenn sich bei Anrechten der berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge (§ 1587a Abs. 3 oder 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung) der vor der Umrechnung ermittelte Wert des Ehezeitanteils wesentlich von dem dynamisierten und aktualisierten Wert unterscheidet. Die Aktualisierung erfolgt mithilfe der aktuellen Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Wertunterschied nach Satz 1 ist wesentlich, wenn er mindestens 2 Prozent der zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt.
(4) Eine Abänderung nach Absatz 3 ist ausgeschlossen, wenn für das Anrecht nach einem Teilausgleich gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich noch Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 26 geltend gemacht werden können.
(5) § 225 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 214
- 1. Abänderung des durchgeführten Versorgungsausgleichs im Falle des Todes eines EhegattenEingeschränkter ZugriffHoffmann · www.hoffmann-anwaltskanzlei.de · 16. Oktober 2018
- 2. Verfahrenswert in Abänderungsverfahren zum VersorgungsausgleichEingeschränkter ZugriffHoffmann · www.hoffmann-anwaltskanzlei.de · 23. September 2018
- 3. Versorgungsausgleich - Anrecht auf Beamtenversorgung des EhepartnersEingeschränkter ZugriffHoffmann · www.hoffmann-anwaltskanzlei.de · 29. Juni 2019
- 4. Versorgungsausgleich bei Scheidung: Was passiert mit Ihrer Rente?Eingeschränkter ZugriffKlaus Dietrich Haupt · www.walek-rechtsanwaelte.de · 9. Mai 2026
- 5. Nachträgliche Änderung des VersorgungsausgleichsEingeschränkter ZugriffRoland Sperling · www.scheidung-online.de · 13. April 2024
- 6. Mütterrente und VersorgungsausgleichEingeschränkter ZugriffQueenie · www.schmitt-haensler.de · 25. Februar 2026
- 7. Mayer & Mayer RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwältin Daniela Mayer · www.mayerlaw.de · 25. März 2016
- 8. Versorgungsausgleich: Wichtige Änderung durch den BGHEingeschränkter ZugriffAnwaltskanzlei Dssd Neustadt · www.kanzlei-dssd.de · 13. Dezember 2019
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/26838 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VersorgungsausgleichsrechtsBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 2. 21/6510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VersorgungsausgleichsrechtsBundestag Drucksachen · 15. Juni 2026