(1) Ein Altersvorsorgevermögenfonds ist eine offene Investmentkommanditgesellschaft,
- 1.
- deren Gesellschaftszweck unmittelbar und ausschließlich auf die Abdeckung von betrieblichen Altersvorsorgeverpflichtungen ihrer Anleger gerichtet ist und
- 2.
- die die Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds erfüllt.
(2) Die Anleger haben der offenen Investmentkommanditgesellschaft schriftlich nach amtlichem Muster zu bestätigen, dass sie ihren Anteil unmittelbar und ausschließlich zur Abdeckung betrieblicher Altersvorsorgeverpflichtungen halten. Liegt diese Bestätigung bei im Ausland ansässigen Anlegern vor, so gilt die Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 1 als erfüllt. Im Übrigen gilt diese Voraussetzung als nicht erfüllt, wenn der Wert der Anteile, die ein Anleger erwirbt, den Wert seiner betrieblichen Altersvorsorgeverpflichtung übersteigt.
(3) Die Vorschriften für Spezial-Investmentfonds und deren Anleger sind entsprechend auf Altersvorsorgevermögenfonds und deren Anleger anzuwenden. Bei einem Wegfall der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist § 52 sinngemäß anzuwenden. Für die Bewertung eines Anteils an einem Altersvorsorgevermögenfonds gilt § 6 Absatz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes entsprechend.
(4) Die Beteiligung an einem Altersvorsorgevermögenfonds führt nicht zur Begründung oder anteiligen Zurechnung einer Betriebsstätte des Anteilseigners. Die Einkünfte des Altersvorsorgevermögenfonds gelten als nicht gewerblich. § 9 Nummer 2 des Gewerbesteuergesetzes ist auf Anteile am Gewinn eines Altersvorsorgevermögenfonds nicht anzuwenden.
Fachbeiträge • 6
- 1. Die Besteuerung in- und ausländischer Investmentfonds und deren Anleger nach deutschem Steuerrecht – Eine kritische Analyse vor dem Hintergrund der deutschen BesteuerungssystematikEingeschränkter ZugriffIoannis Michelis · www.juhn.com · 20. Dezember 2022
- 2. Flick Gocke SchaumburgEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 3. Flick Gocke SchaumburgEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 4. Oktober 2026
- 4. Flick Gocke SchaumburgEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 5. Veröffentlichungen Dr. Matthias KorffEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 6. Flick Gocke SchaumburgEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 5. Oktober 2026
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/29848 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28652, 19/29644 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG)Bundestag Drucksachen · 19. Mai 2021