(1) Ausgeschüttete Erträge sind die nach den §§ 37 bis 41 ermittelten Einkünfte, die von einem Spezial-Investmentfonds zur Ausschüttung verwendet werden.
(2) Zurechnungsbeträge, Immobilien-Zurechnungsbeträge und Absetzungsbeträge gelten vorrangig als ausgeschüttet. Substanzbeträge gelten erst nach Ausschüttung sämtlicher Erträge des laufenden und aller vorherigen Geschäftsjahre als verwendet.
(3) Zurechnungsbeträge sind die zugeflossenen inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen inländischen Einkünfte mit Steuerabzug nach Abzug der Kapitalertragsteuer und der bundes- oder landesgesetzlich geregelten Zuschlagsteuern zur Kapitalertragsteuer, wenn die Transparenzoption nach § 30 ausgeübt wurde.
(3a) Immobilien-Zurechnungsbeträge sind die inländischen Immobilienerträge und sonstigen inländischen Einkünfte ohne Steuerabzug, für die ein Dach-Spezial-Investmentfonds die Immobilien-Transparenzoption nach § 33 ausgeübt hat.
(4) Absetzungsbeträge sind die ausgeschütteten Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, soweit auf diese Einnahmen Absetzungen für Abnutzungen oder Substanzverringerung entfallen. Absetzungsbeträge können nur im Geschäftsjahr ihrer Entstehung oder innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres ihrer Entstehung und nur zusammen mit den Einnahmen im Sinne des Satzes 1 ausgeschüttet werden.
(5) Substanzbeträge sind die verbleibenden Beträge einer Ausschüttung nach Abzug der ausgeschütteten Erträge, der ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre, der steuerfrei thesaurierbaren Kapitalerträge im Sinne des § 36 Absatz 2, der Zurechnungsbeträge, der Immobilien-Zurechnungsbeträge und der Absetzungsbeträge.
(6) Werden einem Anleger Erträge ausgeschüttet, die auf Zeiträume entfallen, in denen der Anleger nicht an dem Spezial-Investmentfonds beteiligt war, gelten insoweit Substanzbeträge als ausgeschüttet.
(7) § 36 Absatz 4 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.
Fußnote
(+++ § 35: Zur Anwendung vgl. § 57 +++)
Fachbeiträge • 2
- 1. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 2. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/12127 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG) - Drucksachen 18/11132, 18/11184 - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Britta Haßelmann, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2877 - Für eine Bundessteuerverwaltung - Gleiche Grundsätze von Flensburg bis zum BodenseeBundestag Drucksachen · 26. April 2017
- 2. 19/14909 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/6007 - Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jimmy Schulz, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/6490 - Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10280 - Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4218 - Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out - Risikoausgleichsrücklage einführenBundestag Drucksachen · 7. November 2019
- 3. 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 4. 19/22850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020)Bundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 5. 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 6. Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 20. Juli 2023
- 7. Vordruck zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung; ASt - Mitteilung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) ggf. in Verbindung mit § 19 Absatz 3 oder § 49 Absatz 5 Investmentsteuergesetz (InvStG)BMF Schreiben · 12. Dezember 2025
- 8. Grundsätze zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 22. Dezember 2023