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6. Januar 2026
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10. Februar 2026
10. Februar 2026
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Investmentfonds und deren Anleger.
(2) Investmentfonds sind Investmentvermögen nach § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs. Wenn ein Investmentvermögen die Voraussetzungen nach § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs erfüllt, ist es für die Qualifikation als Investmentfonds unschädlich, wenn das Investmentvermögen alle oder einen Teil der von ihm gehaltenen Vermögensgegenstände aktiv unternehmerisch bewirtschaftet. Für Zwecke dieses Gesetzes besteht keine Bindungswirkung an die aufsichtsrechtliche Entscheidung nach § 5 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches. Als Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes gelten auch
- 1.
- Organismen für gemeinsame Anlagen, bei denen die Zahl der möglichen Anleger auf einen Anleger begrenzt ist, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs erfüllt sind,
- 2.
- Kapitalgesellschaften, denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung haben, eine operative unternehmerische Tätigkeit untersagt ist und die keiner Ertragsbesteuerung unterliegen oder die von der Ertragsbesteuerung befreit sind, und
- 3.
- von AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften verwaltete Investmentvermögen nach § 2 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs.
(3) Keine Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
- Gesellschaften, Einrichtungen und Organisationen nach § 2 Absatz 1 und 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs,
- 2.
- Investmentvermögen in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Rechtsform, es sei denn, es handelt sich um Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren nach § 1 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder um Altersvorsorgevermögenfonds nach § 53,
- 3.
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nach § 1a Absatz 1 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften,
- 4.
- Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die im öffentlichen Interesse mit Eigenmitteln oder mit staatlicher Hilfe Beteiligungen erwerben, und
- 5.
- REIT-Aktiengesellschaften nach § 1 Absatz 1 des REIT-Gesetzes und andere REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen nach § 19 Absatz 5 des REIT-Gesetzes.
(4) Haftungs- und vermögensrechtlich voneinander getrennte Teile eines Investmentfonds gelten für die Zwecke dieses Gesetzes als eigenständige Investmentfonds.
Fußnote
(+++ § 1: Zur Anwendung vgl. § 57 +++)
Fachbeiträge • 79
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Öffentliche Quellen • 22
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- 2. 18/12127 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG) - Drucksachen 18/11132, 18/11184 - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Britta Haßelmann, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2877 - Für eine Bundessteuerverwaltung - Gleiche Grundsätze von Flensburg bis zum BodenseeBundestag Drucksachen · 26. April 2017
- 3. 19/13712 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - Drucksache 19/13436 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2019
- 4. 19/14873 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/6007 - Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jimmy Schulz, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/6490 - Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10280 - Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4218 - Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out - Risikoausgleichsrücklage einführenBundestag Drucksachen · 6. November 2019
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