30. Januar 2020
31. März 2026
(1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ernennt oder errichtet durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
- 1.
- Anlaufstellen für Eurojust gemäß Artikel 20 Absatz 1 und 2a der Eurojust-Verordnung in der Fassung vom 4. Oktober 2023 (Eurojust-Anlaufstellen) sowie
- 2.
- ein nationales Eurojust-Koordinierungssystem gemäß Artikel 20 Absatz 3 der Eurojust-Verordnung in der Fassung vom 4. Oktober 2023.
(2) Als Eurojust-Anlaufstellen können benannt werden
- 1.
- das Bundesamt für Justiz,
- 2.
- der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof,
- 3.
- die Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten oder
- 4.
- sonstige deutsche Kontaktstellen des Justiziellen Netzes in Strafsachen, die gemäß der Gemeinsamen Maßnahme 98/428/JI vom 29. Juni 1998 zur Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes (ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 4) oder gemäß dem Beschluss 2008/976/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 über das Europäische Justizielle Netz (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 130 - EJN-Beschluss) errichtet worden sind oder errichtet werden.
(3) Mit der Rechtsverordnung gemäß Absatz 1 kann auch die Zusammenarbeit der Eurojust-Anlaufstellen mit Eurojust sowie die Zusammenarbeit der Eurojust-Anlaufstellen untereinander näher ausgestaltet werden. Den Eurojust-Anlaufstellen kann die Zusammenführung und Weiterleitung von Informationen übertragen werden, die zwischen den für die Strafverfolgung oder die grenzüberschreitende strafrechtliche Zusammenarbeit zuständigen deutschen Stellen und Eurojust übermittelt werden sollen, um Aufgaben von Eurojust nach der Eurojust-Verordnung in der Fassung vom 4. Oktober 2023 zu erfüllen. Den Eurojust-Anlaufstellen kann zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Satz 2 das Recht eingeräumt werden, die Informationen in Arbeitsdateien zu verarbeiten.
Fachbeiträge • 1
- 1. # 13/11Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 19. Mai 2011
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 15/2717 - Unterrichtung: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses (2002/187/JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (Eurojust-Gesetz - EJG) -15/1719, 15/2484- Anrufung des VermittlungsausschussesBundestag Drucksachen · 16. März 2004
- 2. 15/2832 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses (2002/187/JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (Eurojust-Gesetz - EJG) -15/1719, 15/2484, 15/2717-Bundestag Drucksachen · 31. März 2004
- 3. 15/1719 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses (2002/187/JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (Eurojust-Gesetz - EJG)Bundestag Drucksachen · 15. Oktober 2003
- 4. 18/6285 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werdenBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2015
- 5. 19/1621 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1418 - Ausbau von Europol zur TerrorismusbekämpfungBundestag Drucksachen · 10. April 2018
- 6. 19/13451 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Eurojust-VerordnungBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 7. 21/3483 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-GesetzesBundestag Drucksachen · 6. Januar 2026