(1) Frühestens zwei Jahre nach dem Beschluss nach § 16 Abs. 1 wird auf schriftlichen Antrag von mindestens 10 Prozent der Arbeitnehmer der SE, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe oder von deren Vertretern ein besonderes Verhandlungsgremium erneut gebildet, mit der Maßgabe, dass an die Stelle der beteiligten Gesellschaften, betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen Betriebe die SE, ihre Tochtergesellschaften und Betriebe treten. Die Parteien können eine frühere Wiederaufnahme der Verhandlungen vereinbaren.
(2) Wenn das besondere Verhandlungsgremium die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der Leitung der SE nach Absatz 1 beschließt, in diesen Verhandlungen jedoch keine Einigung erzielt wird, finden die §§ 22 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes und die §§ 34 bis 38 über die Mitbestimmung kraft Gesetzes keine Anwendung.
(3) Sind strukturelle Änderungen der SE geplant, die geeignet sind, Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer zu mindern, finden auf Veranlassung der Leitung der SE oder des SE-Betriebsrats Verhandlungen über die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer der SE statt. Anstelle des neu zu bildenden besonderen Verhandlungsgremiums können die Verhandlungen mit der Leitung der SE einvernehmlich von dem SE-Betriebsrat gemeinsam mit Vertretern der von der geplanten strukturellen Änderung betroffenen Arbeitnehmer, die bisher nicht von dem SE-Betriebsrat vertreten werden, geführt werden. Wird in diesen Verhandlungen keine Einigung erzielt, sind die §§ 22 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes und die §§ 34 bis 38 über die Mitbestimmung kraft Gesetzes anzuwenden.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 3 gelten die Vorschriften des Teils 2 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Leitungen die Leitung der SE tritt.
Fachbeiträge • 10
- 1. Neue Rahmenbedingungen für den Einsatz von Vorrats-SEsEingeschränkter ZugriffYpog · www.ypog.law · 26. September 2024
- 2. Dr. Moritz JenneEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 29. April 2026
- 3. Keine Nachholung eines Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens bei Verwendung von VorratsEingeschränkter ZugriffPusch Wahlig Workplace Law · www.pwwl.de · 9. November 2026
- 4. EuGH zum Nachholen von SEEingeschränkter ZugriffArtur Baron · www.amadeus-fire.de · 27. Juni 2024
- 5. Mitbestimmungsfreiheit einer arbeitnehmerlos gegründeten Konzernholding-SEEingeschränkter ZugriffHeike Humpert, Ll.M. (Canterbury Univ.) · www.deloittelegal.de · 13. Mai 2025
- 6. Mitbestimmungsfreiheit einer arbeitnehmerlos gegründeten Konzernholding-SEEingeschränkter ZugriffHeike Humpert, Ll.M. (Canterbury Univ.) · www.deloittelegal.de · 13. Mai 2025
- 7. Die Europäische Gesellschaft (SE) - und die Nachholung des ArbeitnehmerbeteiligungsverfahrensEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. März 2025
- 8. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. März 2025
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/3817 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und SpaltungenBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2022