(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.
(1a) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
- Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Bundesverwaltung einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, bundesunmittelbaren Anstalten und bundesunmittelbaren Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- 2.
- Beliehene, die unter der Aufsicht des Bundes stehen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, und
- 3.
- sonstige Bundesorgane, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
(2) Die Träger der öffentlichen Gewalt sollen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs die in Absatz 1 genannten Ziele aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten. Das Gleiche gilt für Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen.
(3) Die Träger öffentlicher Gewalt sollen darauf hinwirken, dass Einrichtungen, Vereinigungen und juristische Personen des Privatrechts, an denen die Träger öffentlicher Gewalt unmittelbar oder mittelbar ganz oder überwiegend beteiligt sind, die Ziele dieses Gesetzes in angemessener Weise berücksichtigen. Gewähren Träger öffentlicher Gewalt Zuwendungen nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung als institutionelle Förderungen, so sollen sie durch Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder vertragliche Vereinbarung sicherstellen, dass die institutionellen Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger die Grundzüge dieses Gesetzes anwenden. Aus der Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder der vertraglichen Vereinbarung muss hervorgehen, welche Vorschriften anzuwenden sind. Die Sätze 2 und 3 gelten auch für den Fall, dass Stellen außerhalb der Bundesverwaltung mit Bundesmitteln im Wege der Zuweisung institutionell gefördert werden. Weitergehende Vorschriften bleiben von den Sätzen 1 bis 4 unberührt.
(4) Die Auslandsvertretungen des Bundes berücksichtigen die Ziele dieses Gesetzes im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Fachbeiträge • 4
- 1. So schützt die BARMER Ihre DatenEingeschränkter Zugriffwww.barmer.de · 22. Juli 2026
- 2. So schützt die BARMER Ihre DatenEingeschränkter Zugriffwww.barmer.de · 22. Juli 2026
- 3. Verhandlungen zu Ansprüchen wichtigEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 5. Januar 2025
- 4. LAG Köln, Urteil vom 08.05.2009, 10 Sa 231/08Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 28. Mai 2016
Öffentliche Quellen • 22
- 1. 19/2728 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/2072 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/1342 - Menschenrecht auf Barrierefreiheit umsetzen - Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtenBundestag Drucksachen · 13. Juni 2018
- 2. 18/13258 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13043 - Barrierefreiheit in der PrivatwirtschaftBundestag Drucksachen · 4. August 2017
- 3. 18/13479 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13192 - Gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit in Kultur und MedienBundestag Drucksachen · 31. August 2017
- 4. 18/12924 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 18/10560 - Stärkung der Menschenrechte in Deutschland - Umsetzung der Empfehlungen aus dem Universellen Staatenüberprüfungsverfahren (UPR 2013)Bundestag Drucksachen · 23. Juni 2017
- 5. 18/13060 - Unterrichtung: Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages Diskriminierung in DeutschlandBundestag Drucksachen · 30. Juni 2017
- 6. 19/3592 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juli 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Juli 2018
- 7. 18/12494 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 24. Mai 2017
- 8. 19/13890 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2019