(1) Gebote müssen die folgenden Angaben enthalten:
- 1.
- die Angaben nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes,
- 2.
- die Erklärung, dass der Bieter mit der Nutzung von Unterlagen durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und die Bundesnetzagentur nach § 91 Absatz 1 einverstanden ist,
- 3.
- den Gebotswert in Cent pro Kilowattstunde mit höchstens zwei Nachkommastellen,
- 4.
- die Bezeichnung der Fläche, für die das Gebot abgegeben wird, und
- 5.
- einen Nachweis, dass für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mindestens 20 Prozent des bekanntgemachten Ausschreibungsvolumens nach § 16 Satz 2 Nummer 2 durch Stromlieferverträge mit einem oder mehreren Unternehmen vermarktet wird; der Nachweis wird erbracht durch eine oder mehrere beidseitige unterzeichnete Erklärungen mit einem anderen Unternehmen, künftig einen Liefervertrag abzuschließen.
(2) Ein Gebot kann nur auf eine von der Bundesnetzagentur ausgeschriebenen Fläche abgegeben werden und muss dem Ausschreibungsvolumen für die Fläche entsprechen. Bieter dürfen mehrere Gebote für unterschiedliche Flächen abgeben.
(3) § 30 Absatz 1 Nummer 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der anzugebende Gebotswert nicht negativ sein darf.
Fachbeiträge • 1
- 1. Legal Update: Änderung für die Offshore-WindenergieEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/2657 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1634, 20/1973, 20/2137 Nr. 5 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. Juli 2022
- 2. 20/13681 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13434 - Beschleunigung in Genehmigung, Planung und Umsetzung zugunsten der Klima- und MigrationspolitikBundestag Drucksachen · 5. November 2024
- 3. 21/7866 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des NetzanschlussverfahrensBundestag Drucksachen · 7. September 2026