(1) Durch den Zuschlag erlöschen unter der im § 90 Abs. 1 bestimmten Voraussetzung die Rechte, welche nicht nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleiben sollen.
(2) Ein Recht an dem Grundstück bleibt jedoch bestehen, wenn dies zwischen dem Berechtigten und dem Ersteher vereinbart ist und die Erklärungen entweder im Verteilungstermin abgegeben oder, bevor das Grundbuchamt um Berichtigung des Grundbuchs ersucht ist, durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden.
(3) Im Falle des Absatzes 2 vermindert sich der durch Zahlung zu berichtigende Teil des Meistgebots um den Betrag, welcher sonst dem Berechtigten gebühren würde. Im übrigen wirkt die Vereinbarung wie die Befriedigung des Berechtigten aus dem Grundstück.
(4) Das Erlöschen eines Rechts, dessen Inhaber zur Zeit des Erlöschens nach § 1179a des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Löschung einer bestehenbleibenden Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verlangen kann, hat nicht das Erlöschen dieses Anspruchs zur Folge. Der Anspruch erlischt, wenn der Berechtigte aus dem Grundstück befriedigt wird.
Fachbeiträge • 12
- 1. Glossar VersteigerungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.curia-recht.de · 21. September 2026
- 2. Dr. h.c. Lankau,Dr. Weitz & CollegenEingeschränkter ZugriffFischers Seo · www.anwaltskanzlei-lankau.de · 27. Oktober 2021
- 3. Bestehenbleibende Rechte in der ZwangsversteigerungEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 10. September 2026
- 4. BGH, Beschluss v. 27.04.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 27. April 2017
- 5. BGH, Urteil v. 22.07.2004Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Juli 2004
- 6. Teilungsversteigerung - Mutwilligkeit und FehlschlagenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 17. September 2013
- 7. Haftet Käufer für alte Grundsteuer?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 2. August 2025
- 8. Der Löschungsanspruch des nachrangigen GrundschuldgläubigersEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. Juni 2012
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/11308 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien (Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024